Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-10-06
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
In der Kommission hat sich die Diskussion über die Anträge zu Artikel 6 - der ja die Anforderungen formuliert, die Anbieterinnen von Fernmeldediensten zu erfüllen haben - nicht auf technische, sondern ausschliesslich auf arbeitsrechtliche und ausbildungsorientierte Bestimmungen konzentriert. Diese Diskussion wurde - das hat bereits Herr Levrat ausgeführt - bereits 1997 geführt, als das heutige FMG hier im Rat zur Diskussion stand. Damals aber beschränkten sich die Antragsteller auf eine Verpflichtung der Swisscom, nicht zuletzt deshalb, weil man das Prinzip der Vertragsfreiheit für die neu in den Markt eintretenden Unternehmen hochhielt. Der Rat sah damals ganz bewusst von einer entsprechenden Auflage bei den Konzessionsvoraussetzungen ab.
Nach den grundsätzlich positiven Erfahrungen der letzten Jahre - so die Ausführungen des Bakom in der Kommission - hat sich die Mehrheit der Kommission gegen den stipulierten Zwang zu einem Gesamtarbeitsvertrag gemäss dem Antrag der Minderheit Levrat ausgesprochen. Zur Ablehnung des Antrages der Minderheit Levrat hat aber auch die Tatsache beigetragen, dass die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen gemäss Gesetz dem Bundesrat obliegt. Mit der Zustimmung zum Antrag der Minderheit Levrat würde dieses Recht im relevanten FMG-Bereich an die Comcom delegiert, was einer Spezialregelung gleichkäme. Dies, obwohl der Fernmeldebereich grundsätzlich nicht schlechtere Arbeitsbedingungen bietet als andere Branchen.
Unbestritten ist dagegen die gemäss Bundesrat unter Artikel 6 Buchstabe c geforderte Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie die Gewährleistung der Arbeitsbedingungen der Branche als Voraussetzung zur Erbringung von Fernmeldediensten. Diese Bestimmung, welche die bisherigen Konzessionsvoraussetzungen ersetzt, möchte die Mehrheit der Kommission um einen Buchstaben d ergänzen, der eine angemessene Anzahl von Lehrlingen als weitere Anforderung an Anbieterinnen von Fernmeldedienstleistungen definiert.
Während sich der Bundesrat und die Kommissionsminderheit gegen die Aufnahme dieser Zusatzbestimmung mit dem Argument gewehrt haben, dass hier ein Sektor isoliert betrachtet und einer speziellen Regelung zugeführt werde, will die Mehrheit der Kommission aktiv handeln und vor allem in einem zukunftsorientierten Bereich Ausbildungsplätze schaffen. Diese Orientierung auf die Zukunft der Branche war ein wesentlicher Punkt, der letztlich zur Annahme von Buchstabe d führte; er wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen angenommen.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, bei Artikel 6 die beiden Minderheitsanträge Levrat und Hegetschweiler abzulehnen.