Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-10-07
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Leuenberger hat darauf hingewiesen, dass heute beim Bakom monatlich rund 200 Kundenbeschwerden eingehen, was zeigt, dass die vorgeschlagene Schlichtungsstelle einem Bedürfnis entspricht. In der Kommission war denn auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle nicht bestritten, es gab jedoch - wie bereits dargelegt - Diskussionen über deren Ausgestaltung.
Die Fassung des Bundesrates überträgt die Organisation der Schlichtungsstelle dem Bundesamt, welches diese Aufgabe - es wurde soeben angetönt - auch Dritten übertragen [PAGE 1704] kann. Die Mehrheit der Kommission unterstützt dieses Modell, welches übrigens in Nachbarländern wie Deutschland und Österreich bereits Praxis ist. Nach der Formulierung der Minderheit würde im FMG-Regulierungsbereich eine weitere, dritte Instanz geschaffen, was sich auf die ganze Regulierung ohne Zweifel erschwerend auswirken würde.
Unter Absatz 2 beantragt die Minderheit, dass die Anbieterinnen im Bereich von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten die Verfahrenskosten zu tragen haben, während der Bundesrat für die Anruferinnen und Anrufer eine Behandlungsgebühr vorsieht. Mit dieser Gebühr, die keinem kostendeckenden Beitrag entspricht, sondern einen Deckungsbeitrag darstellt, soll - auch das wurde heute gesagt - den querulatorischen Anfragen ein Riegel vorgeschoben werden. Es ist mir wichtig, zuhanden des Amtlichen Bulletins zu sagen, dass es nicht die Meinung ist, dass mit prohibitiven Deckungsbeiträgen die durchaus berechtigte Schlichtungsstelle ausgebremst wird.
Nachdem dies festgestellt ist, scheint es mir angebracht, dieser vernünftigen Lösung, die eine dritte Instanz in diesem FMG-Umfeld ausschliesst, d. h. der Mehrheit bzw. dem Bundesrat, zuzustimmen.