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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-13

Wortprotokoll

Zu den Fragen 1 und 2: Im Bericht "Parallelimporte und Patentrecht" bekennt sich der Bundesrat zur Beibehaltung des Status quo, d. h. zur nationalen Erschöpfung im Patentrecht mit kartellrechtlichem Korrektiv. Mit anderen Worten: Das Verhindern von Parallelimporten ist dem Patentinhaber nur in den Schranken des Kartellrechtes möglich. Der Bundesrat stuft diese Rechtslage aufgrund der zurzeit vorliegenden Informationen als sachgerecht ein. Gegenwärtig liegen die für die Beurteilung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines Systemwechsels zur internationalen Erschöpfung notwendigen Abklärungen nicht vor.

Wie im Bericht angekündigt, ist der Bundesrat bereit, diese Abklärungen noch in dieser Legislaturperiode durchzuführen. Zum jetzigen Zeitpunkt empfiehlt er deshalb, von einer Revision des Patentgesetzes in Sachen Erschöpfungsproblematik abzusehen. Es gilt aber festzuhalten, dass der Bundesrat - im Gegensatz zur Formulierung der Frage - in seinem Bericht nicht die zwingende Änderung des Kartellgesetzes empfiehlt. Er stellt diese lediglich als eine der möglichen Optionen zur Behandlung der Parallelimporte in der Rechtsetzung dar.

Sofern das Parlament jedoch schon zum heutigen Zeitpunkt einen legislatorischen Handlungsbedarf bejahen sollte, würde der Bundesrat eine Änderung des Kartellgesetzes als sinnvoll erachten. Die diesfalls vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung findet sich auf den Seiten 24 und 25 des Berichtes. Die Änderung würde Artikel 3 Absatz 2 des Kartellgesetzes betreffen und würde folgendermassen formuliert werden:

"Nicht unter das Gesetz fallen Wettbewerbswirkungen, die sich ausschliesslich aus der Gesetzgebung über das geistige Eigentum ergeben. Einfuhrbeschränkungen von Gütern gestützt auf Rechte des geistigen Eigentums unterliegen der Beurteilung nach diesem Gesetz."

Der Bericht des Bundesrates an die WAK kann übrigens auf der Website des EJPD abgerufen werden.

Zu Frage 3: Offen ist die Frage, welches die Auswirkungen eines allfälligen Systemwechsels von der nationalen zur internationalen Erschöpfung im Patentrecht auf die Schweizer Volkswirtschaft wären. Hierzu kündet der Bundesrat im Bericht verschiedene Abklärungen an, um die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen besser beurteilen zu können. Hierbei sollen selbstverständlich positive und negative Auswirkungen eines Verbots bzw. einer Aufhebung des Verbots von Parallelimporten geschützter Waren untersucht werden.