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Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-09-20

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-20

Wortprotokoll

Wir haben noch eine Differenz beim Parlamentsressourcengesetz. Es geht dabei um die Entschädigung der fraktionslosen Mitglieder für die Vorbereitung der Sessionen.

Der Nationalrat hat in der Zwischenzeit seinen Beschluss abgeändert und präzisiert. Er schlägt nun vor, dass die fraktionslosen Mitglieder zur Vorbereitung jeder Session ein Taggeld erhalten. Das Büro des Ständerates hat diesen Beschluss des Nationalrates genau geprüft und kommt dabei mit 5 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zum Schluss, es sei an unserem Beschluss festzuhalten und den Beschluss des Nationalrates abzulehnen. Warum?

Es geht dem Büro dabei nicht darum, stur oder geizig bzw. kleinlich zu sein. Es geht ja jetzt mit einem Taggeld für vier Fraktionslose nicht mehr um den allergrössten Betrag. Es geht auch nicht darum, jemandem eine Entschädigung vorzuenthalten, die er eigentlich aufgrund einer Leistung verdienen würde. Es geht dem Büro vielmehr um grundsätzliche Überlegungen:

1. Im Vordergrund steht die Rechtsgleichheit. Wenn ein Fraktionsmitglied aus irgendeinem Grund vor der Session nicht an einer Fraktionssitzung teilnimmt, bekommt es zu Recht keine Entschädigung. Aber dieses Fraktionsmitglied muss sich eben trotzdem auf die Session vorbereiten. Gemäss Beschluss des Nationalrates würden aber die fraktionslosen Mitglieder für eben diese Sessionsvorbereitung ein Taggeld erhalten, was einer ungleichen Behandlung von Fraktionsmitgliedern und Nichtfraktionsmitgliedern gleichkäme.

2. Die Teilnahme an einer vorsessionalen Fraktionssitzung ist mit einer individuellen Vorbereitung auf die Ratsarbeit nicht zu vergleichen. Denn die Vorbereitung auf eine Fraktionssitzung und die Teilnahme daran bedeuten einen Aufwand an Zeit und Arbeit zusätzlich zur individuellen Vorbereitung auf die Ratsarbeit.

3. Ich muss Sie alle daran erinnern, dass wir explizit für die individuelle Vorbereitung der Ratsarbeit vor nicht allzu langer Zeit eine Entschädigungserhöhung auf immerhin 24 000 Franken - gekürzt 21 000 Franken - eingeführt haben, was eigentlich die Vorbereitung auf die Ratsarbeit für alle gleich entschädigt.

4. Es ist den gegenwärtig vier fraktionslosen Mitgliedern des Nationalrates unbenommen, sich irgendeiner Fraktion anzuschliessen, um in den Genuss dieser Möglichkeit zu kommen, an einer vorsessionalen Fraktionssitzung teilzunehmen.

Aus all diesen Gründen beantragt das Büro mit 5 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, festzuhalten und auch den vom Nationalrat in der Sommersession modifizierten Beschluss abzulehnen.