David Eugen · Ständerat · 2004-09-21
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-21
Wortprotokoll
Ich möchte mich jenen Kolleginnen und Kollegen anschliessen, die gesagt haben, wir müssten hier pragmatisch vorgehen. Ich denke auch, dass wir im vergangenen Jahr einen grossen Versuch starteten, der gescheitert ist. Jetzt ist es sicher richtig, wenn wir die Probleme, die wirklich anstehen, Schritt für Schritt lösen. Ich möchte eigentlich dem Bundesrat für die Vorlage 1A danken, denn diese Vorlage enthält wichtige Punkte, die man lösen muss und die wir auch heute und in dieser Session, hoffe ich, sogar in beiden Räten erledigen können.
Ich finde, dass wir falsch handeln, wenn wir immer der Taube auf dem Dach nachrennen und den Spatz in der Hand vergessen. Die Vorlage 1A, die wir heute im Detail beraten werden, enthält ganz wichtige Punkte:
1. Sie enthält die Verlängerung des Risikoausgleichs.
2. Sie enthält ebenfalls die Versichertenkarte. Hier hat die Kommission nach meiner Meinung eine deutliche Verbesserung angebracht, indem sie diese Versichertenkarte mit der neuen Sozialversicherungsnummer verknüpft und damit ein Instrument schafft, das letztlich auch hilft, die Kosten einzudämmen.
3. Die Kommission hat die Verlängerung der Zulassungsbegrenzung beschlossen; das ist wichtig, damit die Dichte der Leistungserbringer nicht weiter zunimmt. Es ist auch wichtig im Hinblick auf die Personenfreizügigkeit gegenüber der EU: Wir müssen hier Grenzen setzen, damit das schweizerische System nicht mit Neuzuzügern überbelastet wird.
4. Die Kommission hat neu beschlossen, dass die Wirtschaftlichkeitskontrolle verbessert werden soll. Dies ist auch ein sehr wichtiger Punkt, der in der Praxis etwas bringt.
5. Dann haben wir die Transparenz im Rechnungswesen der Krankenversicherer erhöht. Das ist auch für die Konsumenten wichtig, damit sie die verschiedenen am Markt auftretenden Anbieter auch richtig bewerten können.
6. Ganz wichtig ist der Rahmentarif für den Pflegebereich. Das ist eine klar kostendämpfende Massnahme, die auch aufzeigt, dass man der Krankenversicherung nicht alle Lasten überbinden kann, sondern dass man eben Grenzen setzen muss. [PAGE 455]
7. Die Regelung der Beiträge an die innerkantonale stationäre Behandlung ist ebenfalls wichtig. Die Kantone wenden sich zwar dagegen, aber ich glaube, dass diese Massnahme insbesondere im Interesse der Versicherten und der Patienten in den Spitälern liegt und für die Finanzierung dieser Aufenthalte zentral ist.
Also möchte ich all jenen entgegnen, die hier sagen, es sei eigentlich nicht sehr viel passiert: Unterschätzen Sie diese Vorlage nicht! Sie hat eine erhebliche Bedeutung, sie enthält wichtige Punkte, die gelöst werden und aufgrund deren wir dann weiterarbeiten können. Bei den drei anderen Vorlagen - Prämienverbilligung, Kostenbeteiligung und Vertragsmodell - scheint es mir richtig, dass sie zusammen behandelt werden. Ich werde daher in diesem Punkt den Antrag Sommaruga unterstützen, dass die Vorlage bezüglich der Kostenbeteiligung an die Kommission zurückzuweisen und dann zusammen mit den Kostendämpfungsmassnahmen zu behandeln ist. Kollegin Sommaruga hat insbesondere jene im Managed-Care-Bereich im Auge, aber da kommen auch noch weitere Möglichkeiten hinzu. Ich finde, es ist unklug, diese Erhöhung der Kostenbeteiligung von 10 auf 20 Prozent einfach allein zu behandeln und zu beschliessen. Sie muss in eine Gesamtlösung eingebettet werden, die auch Kostendämpfung beinhaltet. Wir können den Versicherten und der Bevölkerung nicht erklären, dass wir sie einfach auf der Einnahmenseite mehr an den Kosten beteiligen, aber auf der Ausgabenseite keine entsprechenden Massnahmen treffen.
Daher möchte ich Sie bitten, jetzt auf die Vorlage 1A mit dem, was dazugehört - das sind auf der Fahne die Vorlagen 1, 2 und 3 -, einzutreten und sie gutzuheissen. Die Vorlage bezüglich der Kostenbeteiligung bitte ich Sie an die Kommission zurückzuweisen, damit sie sie dann im Kontext der Prämienverbilligung und der Kostendämpfungsmassnahmen wieder vorlegt.