David Eugen · Ständerat · 2004-09-21
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-21
Wortprotokoll
Ich war in der Kommission bei der Minderheit, die eigentlich der Meinung war, man sollte auf diesen Absatz 4 verzichten. Sie finden auf der Fahne keinen Minderheitsantrag; trotzdem finde ich es wichtig, dass man die Gründe, die eben zur Vorsicht mahnen, hier zum Ausdruck bringt - dies insbesondere mit Blick auf die Gesetzgebung, die durch den Bundesrat erfolgen wird.
Die Regelung in Absatz 4 enthält wesentliche Probleme bezüglich der Sicherheit der Daten. Jemand muss diese Daten erheben, muss die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese richtig sind, dass sie richtig auf die Karte kommen und dass im Notfall dann nicht falsche Daten vorhanden sind. Das ist insbesondere bezüglich Buchstabe b wichtig, wonach "Krankheiten inklusive Medikation" vermerkt werden sollen. Man muss sich das konkret vorstellen: Man nimmt Daten eines Patienten auf eine Karte auf, es vergehen vielleicht mehrere Monate oder sogar Jahre, und dann tritt ein Unfall ein. Die Daten sind veraltet, und es besteht damit auch die Gefahr, dass mit falschen Daten gearbeitet wird, um diesen Notfallpatienten zu behandeln. Dieses Problem ist für mich nicht gelöst. Es kann nicht die Idee sein, einfach Daten auf eine Karte zu schreiben, die im Notfall nicht mit absoluter Sicherheit Nutzen und keinen Schaden bringen.
Das zweite Problem, das nicht gelöst ist, ist das Problem der Mutation der Daten. Wenn ich weitere Beispiele nehme: Impfungen oder auch die Adresse des Patienten sind Daten, die permanent ändern können; das gilt auch für Daten bezüglich Krankheiten. Diese Daten müssen dauernd nachgeführt werden. Man muss sich überlegen, ob eine jahresweise Nachführung dieser Daten genügt. Da habe ich Zweifel, wenn man die Karte als Notfallkarte benutzen will. Dann kommt die Frage der Kosten. Wenn Sie solche Karten wegen Mutationen permanent nachführen müssen, entstehen aus dieser ganzen Übung natürlich riesige Kosten. Auch daher habe ich Zweifel, ob dieser Ansatz richtig ist.
Ich möchte den Bundesrat ebenfalls auffordern, die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung sehr sorgfältig auf ihre Konsequenzen hin zu überprüfen, namentlich bezüglich der Verantwortung für die Daten, der Mutation dieser Daten und der Kosten der ganzen Übung.
Letzter Punkt: Dieser Artikel steht im Kontext der obligatorischen Krankenversicherung. Ich denke aber, dass man sich schon genau überlegen muss, ob jene Personen, die eine solche Notfallkarte in Anspruch nehmen, nicht auch einen Kostenbeitrag leisten müssen - mit anderen Worten, ob diese Karte wirklich zu den zusätzlichen neuen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gehören soll, die man gratis erbringt. Nach meiner Meinung sollten diese Leistungen nicht zusätzlich gratis erbracht werden, sondern mit einem Beitrag jener Personen abgegolten werden, die sie haben möchten.