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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2000-06-14

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-14

Wortprotokoll

Ich äussere mich aus der gleichen Betroffenheit wie mein Vorredner: Auch ich habe in Gemeindestrukturen jahrelang Verantwortung getragen. Ich habe persönlich auch mehrere Einbürgerungsverfahren erfolgreich durchgeführt, auch so genannt schwierige Einbürgerungen wie beispielsweise jene von Kurdinnen oder von Mitbürgern aus Ex-Jugoslawien. Dies nur, damit Sie sich nicht allzu sehr an Vorurteilen orientieren.

Es existiert in unserem Land das grundsätzliche Recht, wonach der Bürger oder die Bürgerin abstimmen darf, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Es ist ein Freiheitsrecht von Bürgern und Bürgerinnen, abstimmen zu dürfen. Und das Resultat ist zu akzeptieren - es muss weder begründet noch gerechtfertigt werden. Dieser demokratische Grundsatz gilt in unserem Land.

Frau Bundesrätin, wenn ich in Ihrer Antwort auf die zur Diskussion stehende Interpellation lese, dass UN-Ausschüsse mit unserem Einbürgerungsverfahren nicht unbedingt zufrieden sind, dann ist dieser Uno zu New York folgender Grundsatz beizubringen: Das Recht des Bürgers, in völliger Freiheit abzustimmen, ist ein geltendes Freiheitsprinzip; daran gibt es nichts zu rütteln, auch nicht vonseiten der Uno.

Wenn in dieser Interpellation - und dazu, so meine ich, wäre jetzt eine bundesrätliche Erklärung nötig - allen Ernstes pauschal in die Welt gesetzt wird, es werde aus rassistischen Gründen geurteilt, dann ist das in aller Form zurückzuweisen. Ich habe vorhin Ihre Ausführungen, Frau Bundesrätin, darüber angehört, was der Bundesrat zur Erleichterung der Einbürgerung in die Wege leiten will. Wenn Sie hier nicht klaren Kurs behalten und den Bürger, der frei entscheidet, nicht in aller Form lossprechen von irgendwelchen rassistischen Verdächtigungen, dann wird die Einbürgerungspolitik, die Sie hier verfolgen, kläglich Schiffbruch erleiden - und dies zu Recht.

Es ist eine Ungehörigkeit grössten Ausmasses, den Bürgern und Bürgerinnen pauschal und unbegründet derartige Vorwürfe zu machen. Es ist eine ganz besondere Ungehörigkeit, wenn diese Vorwürfe von jemandem ausgehen, der hier einen Eid geschworen hat, die Rechte der Eidgenossen und der Eidgenossinnen zu schützen und zu schirmen. Dieses Prinzip freier, nicht zu rechtfertigender Abstimmung gilt, auch der Bundesrat ist daran gebunden, und er hat dies auch zum Ausdruck zu bringen. Ich warte gespannt auf Ihre Antwort.