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Schweiger Rolf · Ständerat · 2004-09-22

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-22

Wortprotokoll

Diese Materie ist nun wieder bedeutend technischerer Natur. Ich orientiere über die Ausgangslage. Vor allem im angelsächsischen Rechtsraum ist das Rechtsinstitut des Trusts weit verbreitet. Es ist nun eine zu bemerkende Tatsache, dass Trusts recht häufig auch bei uns in der Schweiz bei schweizerischen Banken verwaltet werden. Die Schweiz selber kennt nun aber das Rechtsinstitut des Trusts nicht. Deshalb besteht bezüglich der Rechtsbeziehungen zwischen einer schweizerischen Verwaltungsgesellschaft und einem Trust nicht eine klar zu bezeichnende und zu definierende Rechtslage, weshalb mit Bezug auf alle diese Geschäfte im Zusammenhang mit Trusts die erforderliche Vorhersehbarkeit nicht immer klar gegeben ist. [PAGE 485]

Die Schweiz ist nun daran interessiert, dass bezüglich der Behandlung der Trusts in der Schweiz eine transparente und offene Situation entsteht. Das ist das Problem. Dieses Problem besteht auch in anderen Ländern, weshalb im Jahre 1985 ein Haager Abkommen abgeschlossen wurde, welches die Frage beschlägt, wie die Rechtsbeziehungen bezüglich Trusts anzuwenden sind und wie die Anerkennung von Trusts generell zu regeln ist. Die Schweiz hat dieses Abkommen bis anhin noch nicht ratifiziert.

Im Nationalrat wurden nun zwei Vorstösse eingereicht, die sich mit diesen Trusts befassen und auch zusammengehören. Der eine Vorstoss beschlägt die Frage bzw. den Aspekt, dass die Schweiz dieses Abkommen ratifizieren möge. Im Nationalrat war dieser Vorstoss in der Form eines Postulates eingereicht worden, und dieses Postulat wurde gutgeheissen. Weil sich der Ständerat mit Postulaten des Nationalrates nicht zu beschäftigen hat, ist dieser Aspekt erledigt. Wir können also davon ausgehen, dass der Bundesrat damit beauftragt ist, die Ratifikation des Haager Abkommens einzuleiten, und wir wissen vom Bundesrat, dass er dies auch zu tun beabsichtigt.

Der zweite Vorstoss des Nationalrates beschlägt die mit dem Haager Abkommen zusammenhängende Notwendigkeit, im schweizerischen Recht gewisse Anpassungen vorzunehmen. Anpassungen sind insbesondere im internationalen Privatrecht und im Insolvenzrecht zu machen.

Der Nationalrat hat diesen Auftrag zur Anpassung schweizerischen Rechtes dem Bundesrat in der Form einer Motion erteilt. Ihre Kommission für Rechtsfragen ist nun der Auffassung, dass die Motion nicht die richtige Form ist, dies aus zwei Gründen:

1. Die Ratifikation als solche wurde vom Nationalrat mit einem Postulat beantragt, das auch überwiesen wurde. Wir glauben, dass auch bezüglich der Anpassung des nationalen Rechtes an das Haager Übereinkommen die gleiche Vorstossform gewählt werden sollte, dass sich also das Postulat hier ebenfalls als richtig erweist.

2. Der Bundesrat bzw. der zuständige Departementsvorsteher hat erklärt, dass die Ratifikation in die Wege geleitet wird. Es wird ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, und dort werden selbstverständlich auch die Fragen der Anpassung geregelt. Um den Spielraum des Bundesrates möglichst gross zu halten und ihn nicht gemäss dem Text der nationalrätlichen Motion zu beschränken, glauben wir, dass das Postulat das richtige Instrument wäre.

Wenn Sie diesem Vorgehen zustimmen, wird es so sein, dass bezüglich der Ratifikation des Haager Übereinkommens und bezüglich der Schaffung der notwendigen Anpassung des schweizerischen Rechtes schon bald ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet wird; der Umfang der Anpassung lässt dem Bundesrat jedoch noch einen gewissen Spielraum offen, den er in der einen oder anderen Art und Weise benützen könnte.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, die Ziffer 2 der Motion als Postulat zu überweisen, wobei dieses Geschäft dann insgesamt als Postulat beider Räte beim Bundesrat hängig wäre.

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