Bieri Peter · Ständerat · 2004-09-29
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
Wie schon gesagt wurde, gehört die Motion Pfisterer Thomas zu einer Reihe von weiteren Vorstössen, die im Nachgang zur Volksabstimmung vom [PAGE 534] Februar 2004 eingereicht wurden. Es ist eine Frage des Weges, den man vonseiten des Parlamentes einschlagen sollte.
Herr Bundesrat Leuenberger hatte in verdankenswerter Weise auf den 1. April eine Konferenz einberufen; ich war auch mit dabei und erhielt einen Einblick, wie kontrovers dieses Ergebnis interpretiert wurde. Die Vox-Analyse über das Ergebnis der Februar-Abstimmung lässt den Schluss zu, dass der Gegenvorschlag zur Volksinitiative in erster Linie - wenn auch nicht allein - am Projekt der zweiten Gotthardröhre und der damit verbundenen Aufweichung des Alpenschutzartikels sowie an der Kostenfrage gescheitert ist. Es mag heute etwas müssig sein, Sie in diesem Saal daran zu erinnern, dass es in diesem Rat auch Vorschläge gab, die konstruktive Lösungen beinhalteten, um in Zukunft einen leistungsfähigen Verkehr auf Strasse und Schiene zu haben. Es wurde gewarnt, dass die zweite Gotthardröhre und die Aufweichung des Alpenschutzartikels Lösungen seien, die wahrscheinlich vor dem Volk nicht bestehen würden. Wir wurden damals leider überstimmt; das hat mich tüchtig verärgert. Ich habe mich in der Folge trotzdem für den Gegenvorschlag eingesetzt, weil mir das Anliegen des Agglomerationsverkehrs und dessen Finanzierung besonders wichtig waren und ich davon ausging, dass die Gotthardröhre zeitlich ohnehin in einer späteren Phase - wenn überhaupt - realisiert werden müsste.
Nun, das Ergebnis ist mittlerweile bekannt, und im Sinne einer Flurbereinigung und Schadensbegrenzung gilt es jetzt wieder nach vorne zu schauen und nicht einfach zu sagen: Roma locuta, causa finita. Hände in den Hosensack, wir lassen den Stau Stau sein - das Volk hat ja gesprochen. Ich glaube, das kann nicht der Inhalt einer vorwärts schauenden Verkehrspolitik sein, sondern es gilt jetzt, zusammen mit Vertretern des öffentlichen Verkehrs und des Individualverkehrs nach mehrheitsfähigen Lösungen zu suchen. Wir müssen diesen nächsten Schritt in der Verkehrspolitik wiederum gemeinsam mit beiden Verkehrsträgern an die Hand nehmen. Das apodiktische Nein gewisser Kreise zu jedem Ausbau des Individualverkehrs, wie es vonseiten von einem Teil der Vertreter auch am 1. April tönte, würde dazu führen, dass wir überhaupt nicht mehr vorankommen.
Das Volk hat nicht nur mehrmals Ja zum öffentlichen Verkehr gesagt, es hat auch entschieden, dass die Nationalstrassen fertig gebaut werden sollen. Ich meine, das Volk hat entschieden, dass diese Nationalstrassen auch leistungsfähig bleiben sollen. Es kann nicht nur eine Fertigstellung des Netzes sein, sondern es gilt auch, dessen Leistungsfähigkeit zu erhalten, ohne dabei gleichzeitig zu sagen, es sei im grossen Stile auszubauen. Ich bin auch der Meinung, dass der tägliche Stau bei den Engpässen unseres Nationalstrassennetzes auch aus ökologischer Sicht unsinnig und ökonomisch schädlich ist.
In seinem Konzept zum weiteren Vorgehen, das uns der Bundesrat dieses Jahr im Verlaufe des Monates August in der KVF vorgestellt hat, erwähnt er deshalb den Begriff der Sicherstellung der Funktionalität des Nationalstrassennetzes. Ich meine, dieser Begriff sei so, wie ich ihn interpretiere, richtig gewählt; wir dürfen ihn, um uns besser zu positionieren, nicht überinterpretieren oder "unterinterpretieren", sondern wir haben ihn so zu nehmen, wie ihn der Bundesrat vorschlägt. Diese Absicht trägt dem Volksentscheid eben Rechnung, verhindert jedoch nicht, dass die Leistung des Netzes durch punktuelle Engpassbeseitigungen erhalten bleibt. Wir haben übrigens hier in diesem Saal auch schon entschieden, dass im Bereich der gemeinsamen A1- und A2-Strecke ein Ausbau sinnvoll und zweckmässig ist. Es sind ja auch bereits Planungen seitens des Bundesrates in die Wege geleitet worden.
Die starke Fokussierung auf die Verkehrspolitik in den Agglomerationen hat dazu geführt, dass die Berg- und Randregionen befürchten, dass sie in Zukunft zu kurz kommen würden. Auch das ist in unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen von Vertretern dieser Regionen erklärt worden. Diese Befürchtung ist ernst zu nehmen. Es sind Lösungen zu erarbeiten, damit die Leistungsfähigkeit des Verkehrs in diesen Gebieten gewährleistet bleibt. Auch hier sieht der bundesrätliche Vorschlag einen möglichen Lösungsansatz vor.
Die Motion Pfisterer gehört zu einer Reihe von Vorstössen, die den Ball in dieser Thematik wieder aufnehmen. Herr Hochreutener im Nationalrat und ich im Ständerat haben den Weg der parlamentarischen Initiative gewählt. Wir haben versucht, die unbestrittenen Elemente aus dem Gegenvorschlag wieder aufzunehmen.
Das bundesrätliche Konzept, das der Öffentlichkeit und im Detail der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vorgeschlagen worden ist, nimmt die Anliegen der Motion Pfisterer und unserer parlamentarischen Initiative auf. Es wird eine Frage des Verfahrens sein. Die Frage lautet: Welche Anliegen, die es in Zukunft umzusetzen gilt, müssen in der Verfassung und welche im Gesetz geregelt werden? Richtigerweise hat der Bundesrat in seinem Vorschlag denjenigen Ansatz gewählt, der am schnellsten eine Realisierung zulässt. Er hat den Ansatz gewählt, die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs eventuell auch aus einem Infrastrukturfonds, der aus Mineralölsteuern gespiesen wird, zu bestreiten. Die Lösung basiert auf Artikel 86 der Bundesverfassung; betreffend den Agglomerationsverkehr basiert sie auf der Revision von Artikel 86 der Bundesverfassung im Rahmen des NFA-Projektes, über das wir ja demnächst abstimmen werden.
Bis das Ergebnis der Abstimmung über die NFA vorliegt, kann die Zeit genutzt werden, um Lösungen zu erarbeiten, die zeigen, in welche Richtung wir die Thematik weiterverfolgen können. Ich meine auch, dass die erste Lösung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, die verschiedenen Gruppierungen, die im Bereich des Verkehrs involviert sind, wahrscheinlich am besten einbinden kann. In diesem Sinne, Herr Kollega Pfisterer, bin ich der Meinung, dass Ihre Motion nicht eins zu eins wörtlich zu übernehmen ist. Sie verfolgt jedoch eine Stossrichtung, die auch in meiner parlamentarischen Initiative enthalten ist. Über die Form und die verfassungs- und gesetzesmässige Anbindung können wir uns in Zukunft noch unterhalten.
In diesem Sinne bin ich froh, dass der Bundesrat das Anliegen wieder aufnimmt und dass er auch bereit ist, hier konstruktiv mitzuarbeiten.