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Heberlein Trix · Ständerat · 2004-10-04

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-04

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Es handelt sich um die letzte Differenz bei diesem Gesetz. Diese Gesetzesbestimmung ist vielleicht ein Fauxpas, der vor einiger Zeit einmal begangen wurde. Genau derselbe Wortlaut ist aber in mindestens vier oder fünf anderen Gesetzen auch enthalten. Wenn wir konsequent sind, Herr Kollege Frick - auch ich habe ein liberales juristisches Gewissen und möchte einen rechtsstaatlichen Weg einhalten -, dann können wir jetzt nicht Ja sagen zu einer Formulierung, die im Nationalrat so "Handgelenk mal Pi" vorgeschlagen wurde und von der wir nicht wissen, ob sie wirklich eine konsequente Formulierung ist, die alles beinhaltet, was wir wollen.

Worum geht es denn? Es geht um Folgendes: Wenn das Bundesamt für Gesundheit bei einer Routineuntersuchung beispielsweise feststellt, dass in einem Zentrum etwas Widerrechtliches passiert, müssen seine Mitarbeiter die Räume betreten dürfen. Müssen sie, wenn sie bereits dort sind, zwei bis drei Stunden warten? Es ist doch selbstverständlich, dass die Beweise in der Zwischenzeit irgendwo versteckt werden, verschwinden, oder dass Laboruntersuchungen irgendwo landen, wo man sie nachher nicht mehr überprüfen kann. Das ist die Ausgangslage. Es geht nicht darum, dass man generell einfach sämtliche Räume beim Arzt, zu Hause oder irgendwo sonst betreten kann, wie das in einer pauschalen Unterstellung geäussert wurde, sondern es geht um die Untersuchung der Räumlichkeiten, in denen diese Handlungen vorgenommen werden.

Ich möchte Sie also bitten, doch hier im Interesse des Gesetzes, das ja eigentlich materiell mit dieser Bestimmung nichts mehr zu tun hat, der Mehrheit zu folgen und es nicht darauf ankommen zu lassen, dass eine wertvolle Gesetzgebung an einer Einigungskonferenz scheitert.

Der Nationalrat hat jetzt bereits zweimal an seiner Fassung festgehalten; offenbar ist diese Formulierung für ihn so wichtig. Wir müssen das Problem angehen, es wurde gesagt. Wir müssen es aber generell angehen; es geht nicht an, dass wir hier punktuell in einem Gesetz eine Formulierung festschreiben, die wir nachher dann wahrscheinlich wieder ändern müssen, wenn wir sehen, dass sie ohne juristische Überprüfung - einfach so aus dem Handgelenk - formuliert wurde.

Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, heute der Mehrheit zuzustimmen und die letzte, die allerletzte Differenz in dieser Gesetzgebung zu bereinigen, mit dem Auftrag, dass die Voraussetzungen für diese Hausdurchsuchung und das Betreten von Räumlichkeiten grundlegend überprüft und festgelegt werden.

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