David Eugen · Ständerat · 2004-10-04
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, für den Antrag der Minderheit zu stimmen. Beim Schutz der Wohnung geht es um ein sehr hohes Gut. Der Schutz der persönlichen Wohnung und der persönlichen Räume ist zentral. Neben der Haft ist der wichtigste Eingriff der, dass man - wenn man jemanden verhaftet - einfach in dessen Wohnung geht. Bis jetzt war es immer so, und alle Rechtsstaaten handhaben es so, dass man für die Haft und für den Zutritt - auch den gewaltsamen Zutritt - zu einer Wohnung einen Richter braucht. Ich verstehe nicht, dass man bei uns jetzt immer mehr hingeht - und zwar hat man in den letzten Jahren damit [PAGE 562] begonnen - und den Verwaltungsbehörden in den Verwaltungsgesetzen dieses Recht einräumt, ohne eine richterliche Zustimmung zu verlangen. Ich finde, dass wir das nicht tun dürfen. Das wurde von Philipp Stähelin und von Bruno Frick mit Recht unterstrichen. Es geht hier um ein sehr hohes Gut. Dieses hohe Gut rechtfertigt auch die Durchführung einer Einigungskonferenz. Ich nehme mir gerne Zeit, um auch mit den Kollegen aus dem Nationalrat über diesen Punkt zu diskutieren.
Wenn Sie die Rechtsgeschichte ansehen, stellen Sie nämlich fest, dass dieser Punkt zu den fundamentalen Rechten gehört, die der einzelne Bürger hat. Bei uns im Ständerat ist es wirklich am Platz, dass wir die Gesetze daraufhin untersuchen, wie in ihnen mit dem Bürger umgegangen wird. In diesem Punkt geht das Gesetz viel zu weit.
Ich bitte Sie aufgrund dieser Überlegungen und aufgrund dessen, was die Kollegen vorhin schon gesagt haben, hier der Minderheit zu folgen.