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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-10-04

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-04

Wortprotokoll

Ein Wort eines Nichtkommissionsmitgliedes: Was der Nationalrat beschlossen hat, muss aus der Sicht der Freiheit und des Grundrechtsschutzes überraschen, und zwar erheblich überraschen. Die Pressekonzentration ist auch meines Erachtens ein Problem, und der Staat ist verpflichtet, die Meinungsfreiheit gegen Gefährdungen durch übermässige Pressekonzentration zu schützen. Das lässt sich sogar aus der europäischen Menschenrechtspraxis ableiten. Die Konzentration ist gerade für den lebendigen Föderalismus ein Risiko, wie dies in der Kommission betont wurde.

Die ganz schwierige Frage ist aber die Frage nach der Umsetzung, die Herr Inderkum aufgeworfen hat. Ich habe versucht, in der bisherigen Diskussion die Kriterien zu finden, die diese Umsetzung leiten könnten. Ich stehe jetzt unter dem Eindruck, dass der Beschluss des Nationalrates im Grunde genommen eine Blankoermächtigung an den Gesetzgeber ist. Es ist eine Blankoermächtigung, eben zu "fördern" - auch im Bereich der kantonalen Politik -, was als förderungswürdig erachtet wird, und das geschieht noch ohne die Kantone, denn sie werden beim Gesetzgebungsverfahren kein Ständemehr beanspruchen können.

Irgendwelche zuverlässigen Schranken hat offenbar die bisherige Diskussion nicht zutage gefördert. Art der Zustellung oder Ausmass der Auflage, für alle diese verschiedenen Kriterien gilt: Ökonomische Konzepte dürften doch wohl kaum genügen. Es wurden auch inhaltliche Ansatz- und Anknüpfungspunkte zur Diskussion gestellt, die Art der Zeitung beispielsweise. Den Unterschied zwischen Gratisblättern, Werbeorganen usw. zu machen, ist ausserordentlich schwer. Das wissen wir schon aus der bisherigen Praxis des Bundesgerichtes zu den Posttaxen. Das Risiko, dass im Einzelfall dann eben illegitime Motive eine Rolle spielen, ist gross. Die Brandmauer, von der Herr Briner gesprochen hat, käme ins Wanken. Es wären nicht nur Löcher drin, wie in der Kommission gesagt wurde, sondern sie käme ins Wanken, so scheint mir.

Wahrscheinlich ist nach dem heutigen Stand der Arbeiten wirklich nur die so genannte Postförderung ein gangbarer Weg und auch diese noch in verbesserter Form. Da gibt es heute klare Probleme. Dann geht es aber auch um die Wettbewerbsanforderungen. Selbst hier bestehen - ich sage es noch einmal - Risiken für die Meinungsfreiheit, sodass eine sehr sorgfältige weitere Arbeit notwendig ist.

Aber jedenfalls erscheint der Weg des Nationalrates als nicht gangbar, und die Motion ist zu unterstützen.