Bieri Peter · Ständerat · 2004-10-05
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-05
Wortprotokoll
Wer nun glaubt, ich würde Pulverdampf verbreiten, der wird sich getäuscht sehen. Das Fundament meiner Überlegungen ist das folgende: Ich habe noch einmal nachgelesen, was wir im Sicherheitspolitischen Bericht miteinander analysiert haben. Ich habe noch einmal nachgelesen, was wir im Armeeleitbild XXI vor drei Jahren miteinander beschlossen haben; die Welt hat sich seither nicht verändert. Und ich habe letztlich auch nachgeschaut, was wir im Militärgesetz und in der Verordnung über die Militärorganisation miteinander auf dem Gesetzesweg bestimmt und beschlossen haben: Verteidigung und Raumsicherung sind Aufträge der Armee. Das hat das Volk - Herr Bundesrat Schmid hat es heute bereits einmal gesagt - mit grossem Mehr so beschlossen, und wir haben ihm das auch so vorgeschlagen.
Zur Auftragserfüllung haben wir in der Verordnung über die Organisation der Armee als dynamisches Element der Raumsicherung zwei Panzerbrigaden vorgesehen. Die spezifische Eigenschaft dieser Truppe besteht darin, dass sie sich bewegen kann bzw. bewegen muss. Damit sie dies kann, muss sie sich vor dem schützen können, was sich in jedem Krieg der Gegenwart als das Gefährlichste erweist - lesen Sie die Zeitungen -, nämlich den Minen. In einem offenen Gelände kann nur der Minenräumpanzer diesen Schutz bieten. Das ist übrigens keine schweizerische Einzelgängerdoktrin; vielmehr haben auch vergleichbare Staaten in Europa einen gut ausgerüsteten Bestand gepanzerter mobiler Truppen, und ich glaube, dass diese Staaten in einer ähnlichen sicherheitspolitischen Situation sind wie wir.
Der Minenräumpanzer ist - das kann nicht genug betont werden - nicht irgendein Angriffs- oder Feuergerät; er ist ein Schutzgerät! Es gilt zu bedenken, dass unsere Soldaten, die wir mit dem Verteidigungsauftrag betrauen und in einen Panzer setzen, auch geschützt werden müssen. Wer die Beschaffung dieser Minenräumpanzer als unnötig abtut - es werden entsprechende Anträge kommen -, möge sich doch einmal vor Augen führen, woher die vielen Kriegsopfer kommen. Sie kommen von den Minen, wenngleich diese vorwiegend Personenminen sind. Solange wir in diesem Land eine Verteidigungskompetenz aufrechterhalten wollen, wie dies der Kommissionssprecher erwähnt hat, liegt es auf der [PAGE 580] Hand, dass man sich auch gegen eine der grössten Gefahren zu schützen hat. Das heisst, man muss lernen, sich vor Minen zu schützen; das ist auszubilden und im grösseren Verband auch zu üben.
Es ist im Vorfeld über die Stückzahlen dieser Minenräum- und Geniepanzer gesprochen worden. Auch da gilt es, sich an das Armeeleitbild XXI zu erinnern. Dort sind wir von der Verteidigungsbereitschaft abgekommen und haben demzufolge auch von einer Vollausrüstung aller Verbände abgesehen. Unsere beiden Panzersappeurbataillone würden zusammen mit den für die RS reservierten Geräten eine Stückzahl von 25 benötigen. Das Zurückfahren auf eine blosse Verteidigungskompetenz, verbunden mit einer bei drohender Gefahr möglichen Aufwuchsfähigkeit, erlaubt die Reduktion auf 12 Stück. Das ist nicht irgendeine "Hosensackrechnung", sondern das sind logische Überlegungen aufgrund der Bestände, gestützt auf die finanzielle Situation mit nunmehr nicht mehr 4,3 Milliarden Franken, sondern mit Krediten unter 4 Milliarden. Wir haben das berücksichtigt. Demzufolge ergibt sich eine sinnvolle Anzahl von 12 Stück, sowohl finanziell betrachtet als auch aufgrund der Notwendigkeit des Übens.
Damit komme ich auch auf den Inhalt der Motion der SiK unseres Rates zu sprechen, die explizit eine Überprüfung dieses Rüstungsbereiches im Hinblick auf die Aufwuchsfähigkeit verlangt. Die Antwort - der Kommissionssprecher hat es schon etwas angedeutet - kann doch schon heute gegeben werden. Was wir während drei Jahren reiflich überlegt haben, kann doch nicht innerhalb von zwei Monaten zu einem völlig anderen Ergebnis führen. Der Bundesrat hat bereits die richtige Konsequenz gezogen. Er hat die Stückzahl reduziert, und zwar von der für die Bereitschafts- auf die für die Aufwuchsfähigkeit nötige Zahl. Er kommt damit auf die Stückzahl von 12. Solange die Verteidigung Verfassungsauftrag bleibt, werden wir auch einen minimalen Bestand gepanzerter Fahrzeuge haben, und solange müssen diese auch geschützt werden. Das ist die logische Konsequenz. Um dies zu begreifen, muss man kein Verteidigungsexperte sein.
Selbst wenn wir den heute festgelegten Kampfpanzerbestand auf die Hälfte zurückfahren würden - was übrigens schon angetönt wurde oder zumindest geprüft werden soll -, müssen wir also die verbleibende Anzahl von 12 Stück besitzen, damit wir diesen Restbestand ausrüsten können. Die Gefahr, dass wir heute zu viel kaufen, ist nicht gegeben.
Ich muss mich gegen den Vorwurf wehren, es gebe Leute, die einfach immer zu dem Ja sagen würden, was vom Bundesrat kommt. Ich war es, der vor einigen Jahren hier gesagt hat, diese Option der Fertignachrüstung der Panzerhaubitzen sei nicht notwendig. Ich weiss sehr wohl nicht einfach nur zu nicken, sondern auch zu überlegen, was logischer- und konsequenterweise bezüglich der Ausrüstung der Armee notwendig oder eben nicht notwendig ist. Ich glaube, diese Zusatzrunde, die Sie nun einschalten wollen, wird zum gleichen Ergebnis führen, beinhaltet jedoch die Gefahr, dass mit dieser heutigen Nichtbeschaffung die Unsicherheit in der Armee vergrössert wird.
Ich bin der Meinung, dass die in der Motion aufgebrachte Frage der Gewichtung der Armeeaufträge durchaus diskutiert werden kann. Hingegen können wir ohne Zögern die Beschaffung von Minenräumpanzern in der Stückzahl von 12 aus besagten Gründen mit gutem Gewissen heute beschliessen. Dafür genügen die Kenntnisse aus dem Armeeleitbild und die Kenntnisse bezüglich der finanziellen Möglichkeiten. Mit dem Hinauszögern dieser Beschaffung würden wir nach meiner Beurteilung einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die im Aufbau befindliche "Armee XXI" unsererseits zu verunsichern. Ich betrachte dies in der sensiblen Phase, in der die Armee im Moment steckt, als fatal.
Zu einem letzten Punkt: Es mag für gewisse Kreise offen bleiben, inwieweit die Herstellung von Rüstungsgütern zur Arbeitsplatzerhaltung beitragen soll. Wenn wir nun hingehen und die Herstellung eines grösstenteils in der Schweiz hergestellten Produkts verhindern oder zumindest unnötig verzögern, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn weitere Arbeitsplätze im Industriesektor gefährdet werden. Das ist um so fataler, als die schweizerische Beschaffung bei Armasuisse mit einiger Wahrscheinlichkeit eine weitere, grössere zusätzliche Beschaffung durch ausländische Armeen bei uns zur Folge haben würde. Es ist nun an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie diese Arbeitsplätze auf diese etwas gar leichtfertige Art aufs Spiel setzen wollen.
Meine Schlussfolgerung: Wer zur Kenntnis nimmt, dass dieses Rüstungsprogramm auch dem Entlastungsprogramm 2004 entsprechen kann, wer zum Armeeleitbild XXI steht und dessen Mechanismus der Auftragserteilung und Aufwuchsfähigkeit begriffen und akzeptiert hat, wer bereit ist, die Reform dieser jetzt zielstrebigen, neuen Armee bezüglich Personal und Material auch im Rüstungsbereich entsprechend konsequent und folgerichtig umzusetzen, und wer sich dafür einsetzt, dass unsere Soldaten auch vor Minen geschützt werden, kann zu dieser Rüstungsbeschaffung mit guter Überzeugung Ja stimmen.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Minderheit I zu folgen. Die Motion, wie sie die SiK hier vorschlägt, kann trotzdem überwiesen werden. Sie ist um den letzten Satz zu kürzen. Ich bitte Sie, sich Ihren Entscheid wohl zu überlegen, und ich bitte Sie, auch zu überlegen, welche Zeichen Sie aus dem Saal heraus an die Armee geben.