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Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-10-05

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-10-05

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, die Motion abzulehnen. Dabei schicke ich voraus, dass vom Motionär und auch von Herrn Wicki zu Recht darauf hingewiesen wurde, dass man diese Frage diskutieren kann, ohne das Substrat der Militärdienstpflichtigen primär infrage zu stellen, dass man mit Sicherheit die Sache auch diskutieren kann, ohne damit die Miliz infrage zu stellen. Auf der anderen Seite bin ich etwas über die Zahlen erstaunt, die hier mehrfach wiederholt wurden, über diese 50 Prozent. Ich habe andere Zahlen. Das neue Rekrutierungssystem zeitigt zweifellos Erfolge. Die stärkere Investition in die Triagemöglichkeit - das sage ich nicht wertend - von Militärdiensttauglichen und nicht Militärdiensttauglichen führt dazu, dass wir in den ersten drei bis fünf Wochen der RS viermal weniger Leute nachträglich entlassen müssen als bisher. Die Frage der Tauglichkeit wird korrekter angegangen, und man hat dieses Ziel erreicht. Allerdings haben wir hier noch keine konsolidierten Werte.

Wenn ich jetzt die Zahlen bis zum 1. September 2004 nehme, dann geht es insgesamt für das ganze Jahr um 33 000 Leute. Die Tauglichkeitsrate, d. h. die Rate der zur RS Aufgebotenen, beträgt 65 Prozent. Militärdienstuntauglich, aber schutzdiensttauglich sind 19 Prozent. Diese 19 Prozent machen nicht nichts für die Gemeinschaft. Das sind Leute, die in den Zivilschutz gehen. Sie sind nicht militärdiensttauglich, aber sie sind durchaus zivilschutzdiensttauglich. Nach der RS haben wir im Moment eine Tauglichkeitsrate von 62 Prozent, also von knapp zwei Dritteln. Die Aussage, dass nur noch jeder zweite Schweizer Militärdienst leiste, kann ich gestützt auf diese Zahlen nicht bestätigen, sondern ich muss und darf von anderen Werten ausgehen. Ich muss vor allem in der Argumentation nachtragen, dass wir die 19 Prozent Zivilschutzdiensttauglichen nicht einfach unterschlagen dürfen. Denn hier wird teilweise auch harte körperliche Arbeit geleistet, unabhängig davon, dass auch andere Arbeit für die Gemeinschaft wertvoll ist.

Herr Frick, der Bundesrat war in dieser Beziehung vielleicht nicht an der Basis, aber an der Front. Deshalb liefere ich Ihnen die Zahlen, wie sie mir von den entsprechenden Rekrutierungszentren, aber auch von den Bestandeskontrollen der Armee geliefert wurden. Ich darf durchaus sagen, dass die Wehrdienstmotivation unserer Jugend gut ist. Ich schliesse selbstverständlich nicht aus, dass es da auch Einzelne gibt, die sich mit irgendwelchen Massnahmen der Dienstpflicht entziehen. Gestützt auf diese Zahlen, jetzt auch gestützt auf die Erfahrungen mit dieser verbesserten Rekrutierungsmöglichkeit, muss ich aber doch dem Glauben etwas entgegenwirken, dass das so problemlos sei. Denn gerade an der Basis wird natürlich häufig auch geprahlt und gesagt, man habe es ihnen schon gezeigt. Wenn Sie das dann exakter nachprüfen, liegen dann effektiv andere Gründe vor. Wie gesagt, da gibt es sicher Missbrauchsmöglichkeiten und wird es sie in jedem System geben, auch beim Modell, wie es hier allenfalls mit der Motion diskutiert werden müsste. Aber ich habe mindestens im Moment - gestützt auf diese Zahlen, gestützt auf diese Methoden, die Tauglichkeit zu beurteilen - keinen Anlass, da von einer grossen Zahl und von einer allgemeinen Leichtigkeit zu sprechen, sich von der Dienstpflicht dispensieren zu lassen.

Es gibt einen zweiten Grund, der den Bundesrat dazu führt, vor dieser Diskussion respektive vor der Annahme der Motion zu warnen. Der Bundesrat hat diese Auffassung nicht erst seit neuestem. Im Jahre 2002 gab es die Einfache Anfrage Schneider 02.1016 zu dieser Aussteigerquote. In der Antwort wurde gesagt, dass der Bundesrat hoffe, mit der neuen Rekrutierung diese Quoten zu senken. Das war auch der Tenor in der Antwort auf die Interpellation Wicki 01.3575. Der Bundesrat wollte nach der Konsolidierung der Armeereform - nach der Konsolidierung der Armeereform - die Frage der Dienstgerechtigkeit beurteilen und prüfen, wie und wo dann allenfalls Massnahmen getroffen werden sollten. Bezüglich der parlamentarischen Initiative Zäch 02.450 hat die SiK-NR empfohlen, ihr keine Folge zu geben.

Zu einem weiteren Vorstoss von Herrn Zäch hat der Bundesrat die gleiche Auffassung vertreten und gesagt: Lasst jetzt dieses System sich konsolidieren; diskutiert diese Grundsatzfrage nicht bereits in der Transformationsphase der Armee erneut! Im Gegenteil: Der Bundesrat steht zu dieser Wehrpflicht, der Bundesrat will jetzt, dass sich dieses Modell etablieren kann. Wenn sich dann effektiv die Diskussion als zweckmässig erweisen würde, dann wäre Verschiedenes zu prüfen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Ich spreche jetzt nur von dem Teil, der nicht in der Miliz militärdiensttauglich ist und der nicht für den Zivilschutz benötigt wird, ich spreche also nur vom Rest. Dass sich hier Massnahmen ergeben könnten, ist durchaus möglich. Es ist möglich, dass man [PAGE 591] das dann dereinst tun wird, aber nicht im Rahmen einer Diskussion über die allgemeine Wehrpflicht. Ich verweise auf das, was Frau Langenberger gesagt hat: So einfach ist die Übung dann auch wieder nicht. Hier sind auch viele Vorstellungen im Raum, bei denen man davon ausgeht, dass sich sehr schnell und einfach ein System finden lasse. Die Praxis zeigt eben, dass dem nicht so ist - umso mehr, und das ist evident, als dann für diese Arbeiten zum Teil auch qualifizierte Spezialisten benötigt werden. Sie können nicht jeden Dienst einfach durch entsprechende Ersatzleute erledigen lassen. Der mit dieser Motion verbundene Zwang, das unbedingt jetzt im Sinne des Motionärs an die Hand zu nehmen, dann aber auch die allgemeinen Überlegungen waren die Gründe, weshalb der Bundesrat hier zu einem ablehnenden Antrag kommt.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.