Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2004-10-06

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Ich möchte einleitend Folgendes sagen: Wir sprechen ja in diesem Gesetz im Bereich der Nutztierhaltung immer wieder von Anforderungen, von Auflagen und damit auch von Wettbewerbsvor- oder -nachteilen für die Schweizer Landwirtschaft. Mir ist es wichtig, hier nochmals festzuhalten - wir kommen nämlich bald wieder auf eine solche Auflage zu sprechen -, dass der Wettbewerbsvorteil der schweizerischen landwirtschaftlichen Produkte in der Qualität und der Tierhaltung liegt. Damit - und nur damit - können die hohen Preise für das Schweizer Fleisch gerechtfertigt werden. Es ist bei der Behandlung dieser Anliegen wichtig, dass wir uns dessen bewusst sind und uns darüber im Klaren sind, dass Fleisch nicht nur produziert, sondern auch verkauft werden muss.

Zur Ferkelkastration in Artikel 42a der Übergangsbestimmungen: Sie ist wohl kaum das wichtigste Thema der Revision des Tierschutzgesetzes, aber es ist eines der emotionalsten. Es ist ein Thema, anhand dessen man sehr viel aufzeigen kann. Deshalb wurde Artikel 42a, der die Ferkelkastration beinhaltet, von Kollege Stadler schon als Schicksalsartikel dieses Gesetzes bezeichnet; ich teile diese Ansicht. Wer bei einer Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung schon einmal dabei war, will unbedingt, dass hier eine andere Lösung gefunden wird, und zwar rasch. Wir wissen, dass pro Jahr etwa 1,5 Millionen Ferkel diese Operation ohne Schmerzausschaltung über sich ergehen lassen müssen. Bis vor kurzem gab es sogar die Meinung, die Ferkel würden gar keinen Schmerz verspüren, weil sie viel zu jung seien. Ich bin froh, dass diese Meinung auch in der Kommission diskutiert wurde; das ist definitiv vom Tisch. Ich bin auch froh, dass sich die Kommission dazu durchringen konnte, ein Datum zu nennen, ab welchem die Kastration von Ferkeln ohne Schmerzausschaltung verboten sein soll. Damit hat man den Willen bekundet, dass hier etwas gehen muss. Diese Haltung wird auch von der Branche, die ja zunehmend unter Druck geraten ist, aber auch von den Grossverteilern und der Forschung und nun hoffentlich auch von der Politik geteilt.

Die Branche hat selber mitgeteilt, dass bis 2008 eine Lösung möglich sei. Wir geben hier noch ein Jahr dazu; ich finde das richtig. Ich muss darauf hinweisen, dass vonseiten des Projekts Pro-Schwein, an dem alle Akteure beteiligt sind, gesagt wird, dass im Winter 2007 die Teilprojekte, die jetzt gestartet wurden, bearbeitet sein sollen. Von der Projektleitung wird die Chance, dass man bis dann eine alternative Lösung findet, als sehr gut bezeichnet.

Dass nun aber die klare Aussage, nach dem 1. Januar 2009 solle die Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung verboten sein, wieder aufgeweicht wird, indem man dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, das Verbot nochmals um zwei Jahre hinauszuzögern, ist kein gutes Zeichen. Es kommt bei mir so an - ich bin damit wahrscheinlich nicht allein -, dass man es mit dem 1. Januar 2009 doch nicht so ernst meint. Diese [PAGE 611] Verlängerung ist nicht nur unnötig, sondern sie verschlechtert diese Vorlage auch in einem wichtigen Punkt. Ich erinnere Sie daran: Verbesserungen bei der Ferkelkastration sind eines der ganz wichtigen Anliegen der Volksinitiative. Die Lancierung dieser Initiative hatte zur Folge, dass man hier wirklich einen Schritt weiterkommen will; sie hat auch massiven Druck aufgesetzt. Wir haben gehört, dass die Branche hier eine Lösung sucht.

Jetzt meine ich, dass wir vonseiten der Politik die Dynamik, die entstanden ist, unterstützen sollten, und zwar mit klaren Zielvorgaben. Mit einem Verbot ab dem 1. Januar 2009 müssen immerhin noch 6 Millionen Ferkel diesen schmerzhaften chirurgischen Eingriff über sich ergehen lassen. Damit diese Vorlage auch bei der Bevölkerung Unterstützung findet und damit der Rückzug der Initiative allenfalls möglich ist, bitte ich Sie, hier wirklich ein klares Zeichen zu setzen. Das können wir bei diesem Schicksalsartikel tun, indem wir am festgelegten klaren Termin festhalten und diese Bestimmung nicht unnötig wieder verwässern.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zu folgen.