David Eugen · Ständerat · 2004-10-06
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Wir haben diesen Antrag in der Kommission leider nicht behandeln können, was sicher ein Fehler ist. Aber er wirft aus meiner Sicht auch Probleme auf, jedenfalls mit der jetzt vorliegenden Gesetzgebung. Wenn Sie den Absatz 2 von Artikel 7 lesen, auf den sich das ja bezieht, dann steht dort: "Das Inverkehrbringen serienmässig hergestellter Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen für Nutztiere unterliegt einer Bewilligung des Bundes." Hingegen gibt es keine Bewilligungen des Bundes für Bauten und Einrichtungen; das Tierschutzgesetz enthält keine entsprechenden Bestimmungen. Mit anderen Worten: Es gibt keine gemäss diesem Gesetz bewilligten Bauten und Einrichtungen. Das war schon im alten Gesetz so. Man kann in einem Artikel ja nur auf Bewilligungen Bezug nehmen, die das Gesetz auch wirklich vorsieht. Dieses Gesetz sieht nur vor, dass für das Inverkehrbringen von Aufstallungssystemen - also diesen Kästen usw., die hier existieren - und Stalleinrichtungen eine Bewilligung des Bundes notwendig ist.
Dass bezüglich dieser Systeme Mindestanforderungen eingehalten werden müssen, haben wir gerade vorher entschieden. Wir haben jetzt zusätzlich entschieden - darum bitte ich Kollege Bieri doch, das jetzt in Betracht zu ziehen -, dass der Bundesrat, wenn er die Entscheide für diese Normen trifft, dabei eben die wirtschaftliche Tragbarkeit berücksichtigen muss. Ich finde es jetzt wirklich doppelt genäht und wahrscheinlich juristisch auch noch falsch genäht, wenn man diesen Artikel auch noch hinzufügt.
Ich glaube, die Bedürfnisse, die er vorgebracht hat und die im Rat bei der vorherigen Abstimmung auch eine Mehrheit gefunden haben, werden berücksichtigt, wenn der Bundesrat die Randbedingungen für diese Aufstallungssysteme festsetzen muss - also die Grösse dieser Gerüste und der ganzen Einrichtungen der Ställe -, wenn er die Standards festlegt. Es kann aber nicht der Sinn sein, dass mit diesem Artikel einerseits neue Bewilligungen geschaffen werden - das wollen wir sicher nicht, das wäre ja auch zum Nachteil der Bauern - und dass andererseits die Mindeststandards für diese Stallsysteme, die der Bundesrat regelt, nicht eingehalten werden müssen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesem Antrag nicht zuzustimmen.