Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-10-07
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, das Wort zu ergreifen - nicht zuletzt deshalb, weil ich in Bezug auf die Entstehungsgeschichte dieses Prozesses vielleicht einiges beitragen kann.
Ausgangspunkt der Diskussion ist offenbar der Umstand, dass wir uns darüber einig sind, dass sich landesintern rechtlich nichts ändert. Abgesehen von Herrn Stähelin hat niemand an der Richtigkeit dieser Aussage gezweifelt. Artikel 50 Absatz 1 der Bundesverfassung garantiert, dass sich die Gemeindeautonomie ausschliesslich nach kantonalem Recht richtet. Damit sind die hier geäusserten Bedenken, dass die Gemeindeautonomie zulasten der Kantone ausgedehnt würde, nicht begründet. Ich darf ausdrücklich beifügen, dass sich die gleiche Aussage auch bezogen auf die Absätze 2 und 3 von Artikel 50 rechtfertigt. Mit dieser Charta werden keine neuen Bundeskompetenzen in dieser Richtung begründet. Ich hoffe, dass sich die überwiegende Mehrheit des Rates dieser Position anschliessen kann.
Nun kommen die Aspekte der Würdigung. Ich mache eine Bemerkung zur Problematik, die uns Herr Schmid vor Augen geführt hat, und zwei Bemerkungen zur politischen Würdigung.
Zur Problematik der Bedeutung der völkerrechtlichen Verträge: Beim Studium dieses Geschäftes bin auch ich auf die Problematik der Alpenkonvention gestossen. Ich teile das Anliegen, unser System des Monismus zu überdenken: Man darf dieses Prinzip nicht übertreiben. Ich bitte den Bundesrat sehr, diese Überlegungen anzustellen, und ich bitte auch die APK, sich dieser Problematik zu stellen. Wir haben sie bei der Alpenkonvention diskutiert. Ich habe mir dort erlaubt, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, wie wir in jenem Geschäft das Problem lösen könnten.
Die Diskussion über die Charta stammt aus der Zeit vor unserer Diskussion über die Alpenkonvention. Was wir damals miteinander gefunden haben, war hier noch nicht anwendbar. Hier hat man versucht, mit dem damals bekannten Instrumentarium Sicherungen gegen weiter gehende Anwendungen einzubauen: Es sind einerseits die "Erklärungen" mit den Kommentaren in der Botschaft, und es ist andererseits der Entscheid, den Beschluss nicht dem Referendum zu unterstellen. Beides ist für mich entscheidend. Wenn die Auffassung des Nationalrates in Bezug auf die Unterstellung unter das Referendum obsiegen würde, könnte ich nicht mehr mitmachen. Aber solange wir auf dem Boden des Antrages unserer Kommission stehen, kann ich mitmachen. Die Situation ist dann so, dass wir sagen können: Mit dieser Nichtunterstellung unter das Referendum haben die Räte ausgedrückt, dass keine "wichtigen" Bestimmungen und keine "neuen" Bestimmungen enthalten sind im Sinne des Wortlautes und der Praxis von Artikel 141 Absatz 1 Litera d Ziffer 3 der Bundesverfassung; Sie verzeihen mir ausnahmsweise diese sehr präzise Zitation. Also glaube ich, dass wir das Problem der völkerrechtlichen Bindung hier bewältigen können, aber dass wir das im Sinne von Herrn Schmid generell studieren müssen.
Zur politischen Problematik, zunächst landesintern: Dieses Geschäft hat eine politische Bedeutung für das Verhältnis der Kantone zu den Städten und Gemeinden, zu den Verbänden der Städte und Gemeinden. Es hat ein intensiver Prozess mit ihnen stattgefunden, und man hat sich auf diese Lösung geeinigt. Das hat politisch Gewicht, und ich bitte Sie, das bei Ihrem Entscheid zu würdigen.
Ich gebe gerne zu, dass ich bei den Arbeiten in der KdK lange Jahre zu den Skeptikern gehört habe, dass ich nicht bereit war, bei der Genehmigung dieser Charta mitzumachen, bis dann eine Wende eingetreten ist: Die Diskussion stammt ja aus dem Beginn der Neunzigerjahre; da hat die Arbeitsgruppe der KdK eben Artikel 50 der Bundesverfassung vorgeschlagen. Der inhaltliche Kern von Artikel 50 der neuen Bundesverfassung stammt aus unserer KdK-Arbeitsgruppe, Frau Bundesrätin. Sie erinnern sich an unsere Arbeiten im Leitungsausschuss der KdK; aus diesen Arbeiten stammte der Vorschlag für den Kern von Artikel 50. Mit diesem Artikel 50 haben wir die Bedenken, die wir gegen diese Charta überhaupt hatten, beseitigen können. Wir haben vor allem in Absatz 1 festlegen können, dass sich die Autonomieklausel nach kantonalem Recht richtet und nicht nach eidgenössischem Recht, wie gewisse Leute das gewollt haben. Nach dieser "Wende", nach der Annahme der neuen Bundesverfassung, waren für viele Kolleginnen und Kollegen, auch für mich, die Bedenken, die wir gegenüber dieser Charta hatten, einigermassen berücksichtigt. So haben sich auch meine Bedenken verflüchtigt.
Darf ich jetzt einen Blick in die Zukunft werfen und den Punkt aufnehmen, den Herr Frick zu Recht, glaube ich, uns unterbreitet hat? Ich möchte Sie bitten, zusätzlich zu sehen, dass wir nicht nur ein innenpolitisches, sondern auch ein aussenpolitisches Interesse haben, bei dieser Charta mitzumachen. Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass sich das sie umgebende Ausland auch mit dem Gedanken der lokalen und regionalen Autonomie vertraut macht. Wir können feststellen, auch in Westeuropa, dass dieses Gedankengut in den letzten Jahren wesentlich an Boden gewonnen hat - selbst in Frankreich! Ich erinnere mich, wie es zu Beginn der Neunzigerjahre mühsam war, mit unserem Elsässer Partner zusammenzuarbeiten, weil für alles und jedes immer wieder Paris angefragt werden musste. Heute ist es sehr viel einfacher als früher, mit dem Elsass zusammenzuarbeiten. Ähnliches soll sich im Kontakt mit italienischen und vor allem auch mit spanischen Regionen zeigen. Daran haben wir ein Interesse; wir haben ein Interesse daran, unsere Umgebung häuslich, Schweiz-ähnlicher, einzurichten. Ich möchte Sie bitten, einen Schritt in diese Richtung zu tun - wenn es doch innenpolitisch sonst keine Rolle spielt.
Das führt zu keiner Einebnung nach unten, Herr Stähelin, wir haben etwas anzubieten. Wir haben mehr anzubieten als andere. Andere werden sich nach dem Vorbild richten, und das Vorbild kann doch auch einmal die Schweiz sein. Darf ich Sie daran erinnern, dass im Entwurf zum Verfassungsvertrag für die EU die Föderalismuskomponente wesentlich gestärkt wurde? Sogar die Landesparlamente - Kantonsparlamente würden wir hier sagen - haben Mitwirkungspotenziale, von denen wir in unserem Lande nur träumen können. Ich muss das auch einmal sagen. Wir haben Angst vor dem Föderalismus in der Europapolitik - völlig unbegründet! Andere machen uns vor, was man tun könnte. Wir haben ein Interesse, dass diese Kräfte in Europa gestärkt werden.
Das ist nicht eine 1.-August-Ansprache, sondern das ist eine praktische Auseinandersetzung vom 2. August bis zum 31. Juli aus der Vergangenheit eines Kantons, der abgesehen vom Sonderfall Schaffhausen die längste unmittelbare Grenze mit Deutschland hat und seit langer, langer Zeit intensiv mit diesem Land zusammenarbeitet. Wir haben ein Interesse daran, dass unsere Nachbarn so denken und strukturiert sind wie wir. Hier könnten wir vermutlich einen kleinen Beitrag leisten. Bitte machen Sie mit, vielleicht sogar Herr Frick.