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Germann Hannes · Ständerat · 2004-10-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07

Wortprotokoll

Ich spreche zur Minderheit Maissen/Brunner Christiane/Marty Dick, die ja Artikel 7 Absatz 2 zusätzlich für bindend erklären will. Artikel 7 bezieht sich auf die Bedingungen für die Ausübung des Amtes der gewählten Kommunalvertreter. Sie finden den Artikel 7 in der Botschaft übrigens auf Seite 105. Gemäss Absatz 1 müssen die Kommunalvertreter ihr Amt frei ausüben können. Absatz 3 bezieht sich auf die Unvereinbarkeit von Ämtern und Tätigkeiten; beide Absätze sind unbestritten. Anders bei Absatz 2, der sich insbesondere auf die Entschädigung der Kommunalvertreter bezieht: Hier soll den Gemeinden vorgeschrieben werden, dass sie für die Amtsausübung eine "angemessene Entschädigung" auszurichten haben. Es soll nicht nur ein Entgelt für die geleistete Arbeit ausgerichtet werden, sondern es soll auch für die entsprechende "soziale Absicherung" gesorgt werden. Damit würde nach Erachten der Kommissionsmehrheit jedoch ein ehrenamtliches Engagement für die Gemeinde verunmöglicht, unser Milizsystem also quasi infrage gestellt. Das ist nicht wünschbar, und vor allem laufen derartige Bestimmungen dem Grundsatz der kommunalen Selbstbestimmung, also der Gemeindeautonomie, zuwider.

Ich bitte Sie darum, der Mehrheit zuzustimmen.