Fünfschilling Hans · Ständerat · 2004-10-07
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Nachdem drei Juristen gesprochen und Überlegungen gemacht haben, komme ich mit einem relativ praktischen Ansatz. Ich habe nämlich nach Beispielen gesucht, wo diese 250 Millionen Franken deutlich überschritten wurden, wo es um Dringlichkeit ging und wo Sie dann selber beurteilen können, ob es notwendig oder sinnvoll gewesen wäre, das Parlament einzuberufen. Diese Beispiele habe ich im Nachtrag II zum Budget 2001 gefunden, wo der Swissair-Nachtragskredit im Vordergrund stand.
1. Am 11. September 2001 - Sie wissen alle, was da geschehen ist - haben die internationalen Versicherungsgesellschaften beschlossen, die Deckung für Flugzeuge bei Terror auf 50 Millionen zu reduzieren, und zwar trat das am 25. September 2001 in Kraft. Zeit, um zu handeln, gab es hier also etwas mehr als zehn Tage. Was war das Ergebnis, dass die Versicherungsdeckung aufgehoben wurde? Alle Leasing-Gesellschaften haben gesagt, sie wünschten eine Garantie für ihre Flugzeuge, wenn das Flugzeug teurer ist als diese 50 Millionen, die die Versicherungsgesellschaften noch gedeckt haben. Das heisst, mit den Leasing-Flugzeugen hätten Fluggesellschaften, die eine entsprechende Deckung von Hunderten von Millionen nicht garantieren konnten, nicht mehr fliegen dürfen.
2. Es gab Länder wie die USA, die gesagt haben, wer bei ihnen nicht mit einer Deckung von 2 Milliarden Dollar komme, dürfe ihr Land nicht mehr überfliegen. Das Ergebnis war, dass der Bundesrat bei der Finanzdelegation beantragt hat, einen dringlichen Kredit von 3,112 Milliarden Franken zu sprechen. Dieser Kredit musste gesprochen werden, denn sonst hätte bereits am 25. September ein totales Grounding stattgefunden. Mit totalem Grounding meine ich, dass nicht nur die Swissair, sondern sämtliche schweizerischen Fluggesellschaften nicht mehr geflogen wären. Dieser Kredit wurde gesprochen, und dieser Kredit dauerte bis zum 24. Dezember des gleichen Jahres. Diese Garantie ist längstens abgelaufen. Die Kosten für den Bund beliefen sich auf null Franken. Ich frage Sie jetzt - und Sie können das selber beurteilen -: Hätte dieser Umstand es gerechtfertigt, dass der Bundesrat die eidgenössischen Räte einberuft, um diese Garantieerklärung abzugeben?
Ein zweites Beispiel, auch zu diesem Punkt: Wir sind ja Mitglied des Internationalen Währungsfonds; wir sind beim Währungsfonds - ich möchte jetzt Herrn Bundesrat Merz ansprechen, er kann das nachher bestätigen - Leader einer Gruppe; in dieser Gruppe hat es verschiedene Länder. 2001 war in unserer Gruppe Jugoslawien - ich weiss nicht, ob Serbien und Montenegro heute noch dabei sind. Jugoslawien musste eine Zahlung über 350 Millionen Franken an die Europäische Investitionsbank leisten, hatte aber die nötige Liquidität nicht. Der Währungsfonds und die EU haben dann die Schweiz als Gruppenleader aufgefordert, hier einzuspringen und diese 350 Millionen Franken kurzfristig zu übernehmen. Der Bundesrat hat der Finanzdelegation beantragt, dem zuzustimmen. Die Finanzdelegation hat zugestimmt, die 350 Millionen Franken für Jugoslawien wurden an die Europäische Investitionsbank bezahlt, und bereits eine Woche später kam das Geld wieder aus Jugoslawien zurück.
Ich frage Sie auch hier: Wäre es sinnvoll gewesen, die eidgenössischen Räte einzuberufen, um diesen Kredit zu sprechen? Herr Bundesrat Merz kann vielleicht sagen, was es für uns bedeutet, Gruppenleader zu sein. Er kann vielleicht sagen, dass man als Leader einer Stimmrechtsgruppe auch solche Verpflichtungen hat und dass es für die Schweiz sehr wichtig ist, dass sie im Internationalen Währungsfonds die entsprechenden Möglichkeiten hat.
Ich habe diese beiden ganz konkreten Beispiele genannt, weil das erste Beispiel einem Fall entspricht, wie er in den nächsten Wochen wieder täglich vorkommen kann. Denn aufgrund der Terroranschläge auf die beiden russischen Flugzeuge sind die Versicherungsgesellschaften wieder am Überlegen, ob sie eine Deckungsbeschränkung machen müssen. Dann hat man wieder nur wenige Tage Zeit, um eine solche Garantie zu sprechen. Die Alternative wäre ein Grounding.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen beiden existierenden und konkreten Fällen zwei Beispiele geben konnte, die zeigen, dass es durchaus sinnvoll ist, dass diese Kompetenz - unabhängig von der Höhe der Garantie - bei Bundesrat und Finanzdelegation bleibt.