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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2004-12-02

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-02

Wortprotokoll

Was Herr Vollmer sagt, stimmt nicht. Für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene besteht eine Zielvereinbarung mit dem Bundesamt für Verkehr. Das heisst, dass bis 2008 für die Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene schrittweise eine Subvention ausbezahlt wird. Jetzt hat das Bundesamt für Verkehr einen Teil dieser Trassenverbilligung - also dieser Verlagerungspolitik - bei der Infrastruktur eingestellt, indem ein Teil der Kosten aller Rangierarbeiten für die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zulasten der Infrastruktur geht. Ein Teil geht auch zulasten der Trassenverbilligung.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in ihrem Bericht festgestellt, dass dafür die gesetzlichen Grundlagen fehlen und dass hier eine Korrektur gemacht werden müsse. Wenn die Korrektur gemacht wird und dieser Beitrag bei der Infrastruktur gleich hoch bleibt und gleichzeitig dem Betrag für die Trassenverbilligung angelastet wird, dann haben Sie einen doppelten Abbau der Subvention für diese Verlagerungspolitik. Zulasten des Kredits für die Trassenverbilligung wird nachher die Infrastruktur mit 18 Millionen Franken entschädigt. Der Infrastruktur entgeht damit nichts. Aber wenn Sie hier den Betrag so hoch lassen, wie das die Minderheit will, dann haben Sie dort diese Höhe und bei der Trassenverbilligung einen doppelten Abbau. Sie müssen das in Kombination der Positionen 516.3600.203 und 516.3600.204 sehen. Das ist dieser Ausgleich.

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