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preparatory:AB 47271

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-02

Wortprotokoll

Ich spreche zur Position 708.3600.301. Die Landwirtschaft muss - dies einleitend - auch ihren Beitrag zum schuldenbremsenkonformen Voranschlag leisten. Aufgrund der grossen Bedeutung von Direktzahlungen für das landwirtschaftliche Einkommen wurden diese vom Bundesrat aber bewusst von gezielten Kürzungen und auch vom anstehenden Entlastungsprogramm 2004 ausgenommen.

Die Ausgaben für die Direktzahlungen, sowohl für die allgemeinen als auch für die ökologischen, verzeichnen im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Abnahme, nämlich eine Abnahme um 4,3 Millionen Franken. Bei einem Volumen von insgesamt 2,464 Milliarden entspricht dies einer sehr moderaten Abnahme um 0,2 Prozent. Die Abnahme um 4,3 Millionen Franken soll mit dem Antrag Bader Elvira durch eine Aufstockung bei den ökologischen Direktzahlungen kompensiert werden. Der vorgesehene Kredit für die allgemeinen Direktzahlungen beträgt rund 19 Millionen Franken weniger als im Vorjahr. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf den Rückgang der landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche zurückzuführen und damit nicht einkommensrelevant. Dagegen sollen die Ausgaben für ökologische Direktzahlungen aufgrund der vermehrten Beteiligung an verschiedenen Öko- und Ethoprogrammen um 15 Millionen Franken erhöht werden. Obwohl für die Direktzahlungen insgesamt minim weniger Mittel zur Verfügung stehen, hat dies keinen Einfluss auf die Direktzahlungsansätze im Jahr 2005. Insbesondere weise ich darauf hin, dass die Flächenbeiträge, die Hangbeiträge, die Ökobeiträge, die Ethobeiträge usw. auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2004 bleiben.

Vor diesem Hintergrund sollte nach Auffassung des Bundesrates auf eine Aufstockung um 4,3 Millionen Franken verzichtet werden.