Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-02
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-02
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, alle drei Minderheitsanträge auf Aufstockung abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Was die Beratung und Information betrifft, die Position 805.3600.004, darf ich darauf hinweisen, dass die Wirkung von "Energie Schweiz" vor allem auch von der Mitwirkung und vom Mitziehen der Partner abhängt. Durch den daraus resultierenden Mitnahmeeffekt verstärkt sich das Projekt. Daher sind wir hier in einem Bereich, wo eben auch die Zusammenarbeit eine Rolle spielt. Das wurde im Zusammenhang mit dem Budget berücksichtigt. Gegebenenfalls müsste auf diese Kürzung zurückgekommen werden, wenn ohne sie die Vorgaben der Schuldenbremse am Ende nicht eingehalten werden könnten. Aber ich denke, hier sollten wir darauf Rücksicht nehmen, dass wir Partner mitnehmen und dass der Bund es so einschätzt, dass diese Beratungen und Informationen bei den Kantonen, bei den Gemeinden und bei der Wirtschaft abgestützt sind.
Zur Position 805.4600.002 bei "Energie Schweiz" und insbesondere zu den Pilotanlagen: Hier haben wir als Ergebnis des Budgetprozesses den Ausfluss des Entlastungsprogramms 2003, das man auf diesem Weg nicht infrage stellen sollte. Die langfristigen Aktivitäten unter diesem Titel sind eben auch auf das Entlastungsprogramm 2003 ausgerichtet. Nach jetziger Planung des Amtes wird das für das Jahr 2005 vorgesehene Ausgabenniveau auch in den Folgejahren in etwa gehalten werden können. Daher sind Aufstockungen oder Kürzungen weder nötig noch angebracht. Es wäre allenfalls eine Stop-and-go-Politik, die dem Amt eigentlich auch nicht viel bringt.
Noch ein Wort zu den Pilotanlagen: Bei der Energie- und Abwärmenutzung entspricht es einem bereits im Energiegesetz verankerten Grundsatz, dass sich der Bund aus der früher üblichen, direkten Subventionierung von Einzelanlagen zurückzieht. Stattdessen werden Globalbeiträge an die Kantone ausgerichtet, dafür sind 14 Millionen Franken vorgesehen. Diese Beiträge sind auch mit den Kantonen abgesprochen worden. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung müsste der Bund jetzt entweder wieder in die Projekteinzelfinanzierung einsteigen, und das wäre nicht stufengerecht, oder dann müsste der Globalbeitrag an die Kantone verändert werden, und das würde natürlich die Verlässlichkeit des Bundes als Partner bei langfristigen Planungen auch nicht gerade heben. Es wäre eher ein Hüst und Hott: einmal ein bisschen aufstocken, einmal ein bisschen kürzen. Die Kantone haben sich jetzt auf diese 14 Millionen Franken eingestellt, und es gibt keinen Grund, hier etwas zu verändern.
Bei den Pilot- und Demonstrationsanlagen kann man beifügen, dass solche Anlagen eher teuer sind. Sie leisten kurzfristig keine wesentlichen Beiträge an die Energieerzeugung. Sie haben vor diesem Hintergrund gegenüber anderen Programmpunkten von "Energie Schweiz" eine sachlich durchaus zu rechtfertigende und im Amt auch diskutierte grössere Kürzung erfahren.
Ich ersuche Sie, auf diese nicht mehr zurückzukommen und insbesondere den Betrag nicht mehr um 3,6 Millionen Franken aufzustocken.