Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2004-12-06
Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-06
Wortprotokoll
Im Rahmen des Europarates sind im Bereich Tierschutz insgesamt sechs europäische Übereinkommen erarbeitet worden. Die Schweiz hat fünf davon ratifiziert. Das Übereinkommen aus dem Jahre 1968 betreffend Tiertransporte wurde umfassend überarbeitet. Die Schweiz hat es am 18. Juni 2004 unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet. Es ist bisher von 14 Ländern unterzeichnet worden, auch von der EU. Schweden und Norwegen haben das Übereinkommen bereits ratifiziert. Für das Inkrafttreten bedarf es der Ratifikation durch vier Staaten.
Es handelt sich hier um ein Rahmenabkommen, welches eine Erweiterung des bestehenden Abkommens darstellt. Diese Erweiterung trägt den neuen Erkenntnissen der drei letzten Jahrzehnte Rechnung. Es trägt in Europa zum Ausbau sowie zur weiteren Verbesserung und Harmonisierung der Tierschutzvorschriften betreffend die internationalen Transporte von Tieren bei.
In der Schweiz geniessen die Anliegen des Tierschutzes, namentlich auch im Zusammenhang mit dem internationalen Transport von Tieren, einen hohen Stellenwert. Daher ist es wesentlich, dass das Übereinkommen die Möglichkeit vorsieht, dass ein Staat strengere Vorschriften, die über die Verpflichtungen hinausgehen, erlassen kann. Vereinzelte Vorschriften des Übereinkommens bedürfen der Konkretisierung in der nationalen Gesetzgebung. Dies soll auch durch eine Änderung der Tierschutzverordnung geschehen, welche im Rahmen der laufenden Revision der Tierschutzgesetzgebung erfolgt. Mehrbelastungen für das Transportgewerbe sind nicht zu erwarten, da das Übereinkommen primär nicht den einheimischen, sondern den internationalen Transport tangiert, für welchen im EU-Raum bereits heute eine Bewilligung notwendig ist.
Das Übereinkommen beschränkt sich im Wesentlichen auf Wirbeltiere. Es sieht eine Ausbildung für die Betreuer von Tiertransporten vor. Weiter regelt es die Bewilligungen für Tiertransporteure im Hinblick auf ihre Identifikation, macht Vorgaben über Beschaffenheit und Konstruktion der Transportmittel und definiert, wann Tiere transportfähig sind. Das Übereinkommen regelt auch das Verladen und Ausladen und den Umgang mit Tieren. Weiter sieht es die Erarbeitung von technischen Protokollen vor. Ausdrücklich erwähnt wird dabei ein Protokoll über Vorgaben zum Platzangebot.
Das Übereinkommen findet jedoch keine Anwendung auf den Transport eines einzelnen Tieres, wenn es von einer Person begleitet wird, die für das Tier während des Transports verantwortlich ist, sowie von Heimtieren, die ihren Besitzer auf einer privaten Reise ohne kommerziellen Zweck begleiten.
Dieses Übereinkommen stellt einen Mittelweg zwischen den Interessen der Menschen und jenen der Tiere dar. Es ist ein Kompromiss zwischen den beteiligten Staaten. Im gesamteuropäischen Rahmen ist es ein Fortschritt. Was das Übereinkommen verlangt, ist in der Schweiz unbestritten und hat auch keinen unmittelbaren Einfluss auf den inländischen Transport von Tieren. Die Präambel nennt die wegleitenden Grundsätze. Es sind dies in erster Linie Tierschutzgedanken und die Einsicht, dass die Transportdauer für Tiere, einschliesslich Schlachttiere, verkürzt werden sollte.
Die Zustimmung zum Übereinkommen ist denn auch in erster Linie ein Zeichen dafür, dass die Schweiz dem Tierschutzanliegen im Bereich der internationalen Transporte weiterhin hohe Bedeutung beimisst. Es eröffnet die Möglichkeit, an der Erarbeitung der technischen Protokolle und der Weiterentwicklung des Übereinkommens mitzuwirken und die schweizerischen Interessen zu wahren.
Die Bedenken von einigen Kommissionsmitgliedern betreffend negative Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und Landwirtschaft und die Wirkung des Übereinkommens innerhalb der EU konnten durch ergänzende Abklärungen und Unterlagen entkräftet und geklärt werden. Auch war klar, dass wir hier von einem Transportübereinkommen des Europarates sprechen und nicht etwa von einem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und dass die EU im Rahmen dieses Transportübereinkommens als ein Land gilt. Daher hat die Kommission ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen und in der Detailberatung dem Entwurf des Bundesrates einstimmig ohne Enthaltungen zugestimmt.
Ich bitte Sie namens der Kommission, diesem Übereinkommen zuzustimmen.