Gysin Remo · Nationalrat · 2004-12-07
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-07
Wortprotokoll
Eine kleine Orientierungshilfe: Wir sind jetzt auf Seite 45 der Fahne. Es geht um das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden.
Gestatten Sie mir dazu vorerst eine grundsätzliche Bemerkung. In allen drei Dossiers, in denen es um das Bankgeheimnis bzw. um die Steuerhinterziehung geht, stellen wir eine für uns nicht akzeptable Haltung des Bundesrates fest. Statt der Steuergerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen, statt um die Einhaltung der in- und ausländischen Steuergesetzgebung besorgt zu sein, statt auf die Bevölkerung zu hören, die bei Umfragen die Steuerhinterziehung stets abgelehnt hat, strebt der Bundesrat mit aller Kraft danach, die Rechtshilfe möglichst einzuschränken und das Bankgeheimnis - bei aller Schwammigkeit des Begriffes - zusätzlich und unnötig zu verankern. Im Bereich des Schengener Abkommens wird offensichtlich, wie widersprüchlich und wie unethisch diese Haltung ist. Der Bundesrat will mit dem Zugang zum Schengener Informationssystem die Möglichkeit haben, Mosaiksteine für die Verbrechensbekämpfung zusammenzutragen. Im Bereich von Fiskaldelikten, in dem wohl niemand mehr die Zusammenhänge zwischen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug, Korruption und Geldwäscherei bestreitet, verhindert er mit der sogenannten Spezialitätenklausel und der Verweigerung der Rechtshilfe genau diese Zusammensetzung von Mosaiksteinen zur Aufklärung von Verbrechen. Diese widersprüchliche und für unser Land auf die Dauer ausserordentlich schädigende Haltung kommt auch im hier zur Diskussion stehenden Text effektiv zum Ausdruck. Hintergrund sind die Rechtshilfe in Fiskalsachen und Artikel 51 des Schengener Durchführungsabkommens.
Ich beantrage im Namen der Minderheit die Streichung des letzten Satzes in Absatz 2 des neuen Artikels 57bis, der heisst: "Die Strafgerichtsbarkeit ist ausgeschlossen." Dieser Satz ist in den Steuergesetzen unnötig, weil er bereits in der schweizerischen Gesetzgebung, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtes und im Schengener Abkommen mehrfach verbrieft ist. Ich verweise auf Artikel 7 Absatz 5 des Schengener Übereinkommens und auf die Erklärungen zur Rechtshilfe in Strafsachen in der Schlussakte.
In der Kommissionsdiskussion wurde uns vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung erklärt, dass es völlig egal sei, wie die Texte interpretiert würden, für die Schweiz sei alles klar, das Bankgeheimnis sei geschützt. Das war denn wohl auch der Grund, warum die hier zur Diskussion stehende Gesetzesänderung in der Vernehmlassungsfassung noch nicht vorgeschlagen wurde. Dieser nun hinzugekommene Satz ist eine unnötige Provokation gegenüber denjenigen, welche den bilateralen Abkommen II zustimmen möchten.
Ich bitte Sie, um Akzeptanz besorgt zu sein, und bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen.