Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-07
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-07
Wortprotokoll
Wie das in der Praxis dann geprüft wird, weiss ich jetzt noch nicht. Aber die Voraussetzungen für die Aushändigung eines Waffenerwerbsscheines sind für alle die gleichen. Die müssen natürlich überprüft werden. Ob die Bestätigung eines Schützenvereines genügt, damit man einer Person ohne weiteres einen Waffenerwerbsschein aushändigen kann, und wie die Praxis dann aussieht, weiss ich nicht. Es geht ja vor allem um die Gefährlichkeit der Person; Fragen der Vormundschaft usw. lasse ich einmal weg. Aber den Erwerbsgrund müssen Sie trotzdem angeben. Das wäre ja dann der Erwerbsgrund, "zu Schützenzwecken", und dann muss das überprüft werden.