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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2004-12-08

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-08

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier in der Differenzbereinigung des Fachhochschulgesetzes, eines Gesetzes, welches aufgrund des Terminplans für den Bologna-Prozess noch diese Session zu Ende beraten werden sollte oder zu Ende beraten werden muss.

Aus diesem Grund sind wir wirklich gewillt, dem Ständerat so wenige Differenzen wie möglich weiterzugeben. Auf die Bestimmungen, bei denen wir uns den Beschlüssen des Ständerates anschliessen, werden wir gar nicht zu sprechen kommen. Aber in einigen wenigen Punkten, die uns materiell absolut zentral erscheinen, konnten wir uns den ständerätlichen Beschlüssen nicht anschliessen. Die ersten und gleichzeitig die wichtigsten Differenzen bestehen in Artikel 5, welcher die Zulassung regelt. Die Differenzen betreffen Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2.

Zu Absatz 1 Buchstabe b: Er regelt die prüfungsfreie Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Bachelor-Stufe, und zwar in den angestammten Bereichen Technik, Wirtschaft und Design. Als Alternative zum dualen Berufsbildungsweg, welcher via berufliche Grundausbildung und Berufsmaturität führt, soll wie bis anhin der Weg über die Matura möglich sein - ebenfalls prüfungsfrei, aber nur, sofern bei Studienbeginn Praxiserfahrung ausgewiesen werden kann, eine sogenannte Arbeitswelterfahrung dank einem vor Studienbeginn absolvierten, mindestens einjährigen Praktikum. Der Ständerat schlägt uns eine Formulierung vor, welche diese zeitliche Reihenfolge - zuerst Praktikum, dann Studienbeginn - nur als Regel vorsieht. Ausnahmen, also Praktika erst während des Studiums, sollen explizit möglich sein, und sie sollen vom Departement geregelt werden. Ich erinnere Sie daran, dass wir uns bereits im Herbst dieses Jahres entschieden - nämlich mit 155 zu nur 18 Stimmen - gegen eine Öffnung der Zulassungsbestimmungen ausgesprochen haben.

Nach der Neuformulierung durch den Ständerat besteht in unserer Kommission denn auch grosse Einigkeit darüber, dass wir an der Variante des Nationalrates, die ja gleichzeitig auch die Variante des Bundesrates ist, festhalten werden. Aufgrund der grossen Einigkeit wiederhole ich die Argumente für unser Festhalten nur ganz kurz:

Erstens möchten wir die mit der Öffnung verbundene Schwächung der Berufsmatura als Hauptzubringer zum Fachhochschulstudium verhindern. Zweitens wollen wir keine Verwässerung der Fachhochschulausbildung riskieren, auch und insbesondere nicht dort, wo die Qualität eben stark und von Studienbeginn weg von den berufspraktischen Kenntnissen abhängt. Drittens wehren wir uns dezidiert gegen eine Ungleichheit bei den Passerellen. Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura werden nur mit einer Ergänzungsprüfung, die vor Studienbeginn abzulegen ist, an eine Universität zugelassen. Es ist darum richtig und konsequent, dass Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Matura ebenfalls vor dem Studium an einer Fachhochschule die minimale Arbeitserfahrung von einem Jahr aufzuweisen haben.

Im Ständerat hat sich eine sehr grosse Minderheit von 13 Stimmen ebenfalls für unsere Variante ausgesprochen. Warum haben sich nun 14 Ständeratsmitglieder gegen unsere Variante ausgesprochen? Der erste Grund: Man verwies unter anderem auf das Unterangebot an Praktikumsplätzen und darauf, dass das Interesse der Unternehmerinnen und Unternehmer an Praktikantinnen und Praktikanten ohne Berufserfahrung gering sei. Dieses Problem leugnen wir nicht. Wir schlagen aber Lösungen vor, die nicht auf Kosten der Qualität und auf Kosten des Profils des schweizerischen Berufsbildungsweges gehen. Bereits jetzt sind die Fachhochschulen via Fachhochschulverordnung sowie via Zulassungsverordnung verpflichtet, die Praktikantinnen und Praktikanten bei der Suche nach passenden Praktikumsplätzen zu unterstützen. Ausserdem wird das BBT auch prüfen, ob zusätzliche Regelungen auf Verordnungsstufe notwendig sind.

Zum Zweiten - dieser Punkt scheint uns besonders wichtig - wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den Fachhochschulen einerseits und der Wirtschaft anderseits angestrebt. Die Intensivierung dieser Zusammenarbeit wird übrigens auch von den Wirtschaftsverbänden und vom Gewerbe unterstützt, die sich ebenfalls, wie wir, gegen eine Öffnung der Zulassung aussprechen. Die gezielte Vermittlung von Praktikumsplätzen ist ein wesentlicher Teil einer solchen Zusammenarbeit der Fachhochschulen.

Kurz und gut: Die ständerätliche Variante erachten wir als inkonsequent und als zu wenig klar, weil sie den Ball im Prinzip einfach dem Departement zuspielt, welches dann über die Öffnung oder Nichtöffnung der Zulassungsbestimmungen zu entscheiden hat.

Mit einer klaren Mehrheit von 20 zu 2 Stimmen spricht sich Ihre WBK für Festhalten aus; es gibt hier keine Minderheit.

Noch geschlossener, nämlich mit 22 zu 0 Stimmen vollständig geschlossen, hat sich unsere WBK bei Absatz 2 für Festhalten entschieden. Absatz 2 regelt die Zulassungsvoraussetzungen zum Fachhochschulstudium auf der Bachelor-Stufe für die neuen Bereiche. Wir halten uns hier weiterhin an die nationalrätliche und die bundesrätliche Version. Diese Bestimmung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Sie entspricht gar interkantonalem Recht. Sie trägt der spezifischen Vorbildung und den teilweise fehlenden Berufsmaturitäten in den GSK-Bereichen Rechnung und ist auf jeden einzelnen Fachbereich abgestimmt. Besonders wichtig ist das Festhalten an unserer Regelung für die Bereiche Musik, Theater, Kunst und angewandte Psychologie. Hier wird es aus heutiger Sicht auch in Zukunft keine eigentliche Berufslehre und damit wohl auch keine Berufsmaturitäten geben. Wir halten hier jedoch fest, dass das Ziel weiterhin sein wird, die Berufsmaturitätsstrukturen in den GSK-Bereichen weiter auszubauen. Diese Regelung - Festhalten am Beschluss des Nationalrates - ist klar, sie ist berechenbar, auch über die Zeit hinweg, also unbefristet, und sie ist in unserer Kommission absolut unbestritten.

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