Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2004-12-09
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-09
Wortprotokoll
Ich begründe diesen zusätzlichen Artikel 25bis wie folgt: Sinn und Zweck dieses neuen Artikels ist es, auch das Parlament über die periodische Evaluation des Zinsbesteuerungsabkommens durch den Bundesrat in Kenntnis zu setzen. Für das Parlament hört das Interesse am Zinsbesteuerungsabkommen mit der heutigen Beschlussfassung natürlich nicht auf. Wir sind als Volksvertreter und -vertreterinnen am Funktionieren dieses Abkommens interessiert und möchten zumindest alle drei Jahre vom Bundesrat in geeigneter Berichtsform informiert werden. Aufgrund der nicht voraussehbaren Entwicklung und Auswirkungen des Abkommens sind der Bundesrat und die Bundesverwaltung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht ohnehin zu einer anfänglich sicher jährlichen Evaluation gezwungen. [PAGE 2003]
Der beantragte Artikel 25bis stützt sich direkt auf Artikel 13 des Zinsbesteuerungsabkommens. Darin werden die Vertragsparteien, also die Schweiz und die EU, verpflichtet, sich "mindestens alle drei Jahre oder auf Antrag einer der Vertragsparteien" zu konsultieren - nicht nur, um das technische Funktionieren dieses Abkommens zu prüfen, sondern eben auch, um die internationale Entwicklung zu beurteilen und darauf beruhend allenfalls eine Änderung des Abkommens einzuleiten. Das Parlament muss entsprechend mittels eines Berichtes informiert werden. Nur so kann es seiner verfassungsmässigen Verpflichtung nachkommen. Artikel 166 der Bundesverfassung hält unter dem Titel "Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge" nämlich klar Folgendes fest: "Die Bundesversammlung beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik und beaufsichtigt die Pflege der Beziehungen zum Ausland."
Der Bundesrat hat die Öffentlichkeit und das Parlament kürzlich mit einer Pressemitteilung unter dem Titel "Die Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes überprüfen" wissen lassen, dass er wirkungsorientiert arbeiten und die Transparenz entsprechender Überprüfungen verbessern will. Mit unserem Antrag nehmen wir den Bundesrat bei genau diesem Wort.