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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-12-13

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-13

Wortprotokoll

Es sind bei den Stellungnahmen zur Minderheit Rechsteiner Paul keine Argumente aufgetaucht, die nicht schon in der Kommission vorgetragen wurden. Eine zusätzliche, verschärfte Schutzbestimmung, indem man auch den Gesichtspunkt des Obligatoriums bei der Prämienfestsetzung bzw. -bewilligung berücksichtigt, bringt eigentlich keine weiteren klaren Anhaltspunkte für die Aufsicht. Artikel 37a reicht unseres Erachtens aus. Nach unten ist die Prämienfestsetzung ja durch [PAGE 2036] die Solvenz klar begrenzt. Nach oben ist der Missbrauch die Grenze. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass hier natürlich immer die Frage ist, wo der Missbrauch beginnt. Es ist schlussendlich die Aufgabe des Bundesamtes für Privatversicherungen, diese Grenze festzulegen. Aber das Bundesamt hat einen starken Verbündeten, nämlich den Wettbewerb.

Ich empfehle Ihnen, sich dem Ständerat anzuschliessen, damit wir diese Differenz bereinigen können.