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Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2004-12-15

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-15

Wortprotokoll

Man muss da schon etwas zu präzisieren versuchen. Es geht gerade nicht um das, was Kollege Fluri gesagt hat. Der springende Punkt ist nicht die Frage, wessen Zustimmung erforderlich ist, sondern es geht um das, worauf Herr Bundesrat Blocher richtigerweise hingewiesen hat: Es geht um die Unterscheidung, ob die Zustimmung zu einem ablehnenden und auch zu einem zustimmenden Entscheid erforderlich ist. Es geht um die Differenzierung zwischen einem ablehnenden und einem zustimmenden Entscheid. Die Überlegung dazu war, dass eine zuständige Behörde, wenn sie eine Sterilisation ablehnt, diesen Entscheid wieder korrigieren kann. Wenn sie aber zugestimmt hat, dann ist dieser Entscheid irreversibel. Das ist der springende Punkt in Absatz 2: ob man die Differenzierung aufrechterhalten will oder nicht. Die Kommissionsmehrheit hat entschieden, dass sie das nicht tun will. Frau Menétrey-Savary hat ihren Minderheitsantrag begründet.

Dann möchte ich noch einen zweiten Punkt präzisieren: Es ist bei dieser Vorlage immer nur die Rede - das ist offenbar in den Köpfen der Leute, und das hat jetzt auch Bundesrat Blocher mehrmals gesagt - von der Mutter einer dauernd urteilsunfähigen Tochter. Es geht aber durchaus auch um die Sterilisation dauernd urteilsunfähiger Männer, weil diese Sterilisation medizinisch sehr viel einfacher durchzuführen ist und weil es unter Umständen ebenso unerwünscht ist, dass sich dauernd urteilsunfähige Männer fortpflanzen. Ich meine, wir sollten nicht nur die Mutter einer dauernd urteilsunfähigen Tochter ansprechen, sondern auch den Vater eines dauernd urteilsunfähigen Sohnes.

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