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Triponez Pierre · Nationalrat · 2004-12-17

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-17

Wortprotokoll

Unsere elfköpfige Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, die vorliegende parlamentarische Initiative - mit welcher sich unser Rat und unsere früheren Ratskolleginnen und Ratskollegen in den letzten 13 Jahren bereits x-mal ausgiebig beschäftigt haben und welche eine schon bald rekordverdächtige Anzahl von Fristverlängerungen hinter sich hat - am heutigen Tag abzuschreiben. Die parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion vom 19. Juni 1991 verlangt die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta von 1961, also einer Charta, welche vor bald 44 Jahren vom Europarat verabschiedet worden ist, welche 15 Jahre später, nämlich am 6. Mai 1976, zwar von unserem damaligen Aussenminister Pierre Graber unterzeichnet worden ist, aber bis zum heutigen Tag nicht ratifiziert werden konnte. Unzählige Gutachten, Vernehmlassungen, Verwaltungsberichte und Zusatzberichte zur Sozialcharta sind in den letzten Jahrzehnten verfasst worden, und viele Kommissionssitzungen mit internen und externen Experten oder ohne solche haben seit 1961 stattgefunden. Immer wieder wurde festgestellt bzw. klargestellt, dass eine Ratifizierung dieser Sozialcharta durch unser Land nicht möglich ist, weil sie verschiedene sogenannte harte Bestimmungen - also obligatorische Verpflichtungen - enthält und die Vertragsparteien eine Mindestzahl davon erfüllen müssen.

Konkret müsste die Schweiz mindestens fünf von sieben Artikeln des harten Kerns der Charta von 1961 erfüllen, und das tut sie, sowohl in formalrechtlicher Hinsicht wie teilweise auch bedingt durch den föderalen Aufbau unseres Staatswesens, nicht. Unser Land würde übrigens auch nicht die Voraussetzungen zur Ratifizierung der revidierten Sozialcharta des Europarates von 1996 erfüllen, welche heute allerdings nicht zur Diskussion steht, weil sich die vorliegende parlamentarische Initiative ausdrücklich auf die 35 Jahre ältere Charta von 1961 bezieht.

Die Bestätigung schon früherer Abklärungen, wonach eine Ratifizierung der Sozialcharta von 1961 durch die Schweiz nicht erfolgen kann, liefert nicht nur ein umfassender Verwaltungsbericht vom Februar 2002, sondern diese Bestätigung liefern auch sämtliche seither erfolgten Untersuchungen. In einem Schreiben an die SGK-NR bestätigte das Seco noch am 22. Juli 2004 mit aller Deutlichkeit und Klarheit, dass sich die Situation seit dem Bericht vom Februar 2002 nicht grundsätzlich geändert habe, dass eine Ratifizierung ohne Gesetzesanpassungen durch die Schweiz nach wie vor nicht möglich sei und dass sich im Übrigen eine Mehrzahl der Kantone in einem Vernehmlassungsverfahren Anno 2003/04 zu einer allfälligen Ratifizierung negativ ausgesprochen habe.

Insgesamt ist die Europäische Sozialcharta von 1961, die aus einer Zeit stammt, als es in der Schweiz weder eine obligatorische Arbeitslosenversicherung noch eine obligatorische berufliche Vorsorge gab, überholt und entspricht in weiten Teilen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen. So kann beispielsweise jene Bestimmung der Charta, welche die Vertragsstaaten in Artikel 12 Absatz 3 von Teil II verpflichtet, "sich zu bemühen, das System der sozialen Sicherheit fortschreitend auf einen höheren Stand zu bringen", heute noch weniger als früher akzeptiert werden. Eine solche Verpflichtung wäre heute, angesichts der teilweise prekären finanziellen Perspektiven unserer Sozialwerke, nicht zu verantworten.

Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Verwaltung und uns selber von weiteren Berichten und Gutachten zur 44-jährigen Sozialcharta zu erlösen und die parlamentarische Initiative der SP-Fraktion abzuschreiben.

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