Lexipedia

Heberlein Trix · Ständerat · 2004-11-30

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-11-30

Wortprotokoll

Wir tun uns mit der Aussenpolitik in unserem Land bekanntlich schwer, auch im Parlament, vor allem auch in den politischen Diskussionen. Wir tun uns vor allem schwer damit, weil wir uns zu wenig sachlich mit der Aussenpolitik auseinander setzen, weil wir sie zu wenig nüchtern beurteilen. Dies ist auch der Fall bei den Diskussionen um einen Teil der bilateralen Abkommen; ich denke insbesondere an Schengen/Dublin.

Nach dem Nein zum EWR haben wir uns auf diesen bilateralen Weg gemacht, ich denke, mit gutem Erfolg. Wenn wir sachlich überlegen, wissen wir auch, dass unser Land auf gute Beziehungen zur EU und einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum angewiesen ist. Den ersten Schritt haben wir vor vier Jahren gemacht, als Volk und Stände ein erstes Paket der bilateralen Abkommen gutgeheissen haben. Es war damals bekannt, dass wir noch einen zweiten Schritt machen müssen. Ebenfalls bekannt waren die Themen der "leftovers". Fünf davon geben zu keinen grossen Diskussionen Anlass. Und doch ist gerade das Abkommen über die landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse - es wurde bereits erwähnt - für die exportierende Industrie von grösster Wichtigkeit.

Ziel der bilateralen Abkommen II ist es, konkret anstehende Probleme pragmatisch zu lösen, dort zu regeln und die Beziehungen auszuloten, wo dies auch in unserem Interesse ist. Herr Stähelin hat gesagt, Aussenpolitik sei Interessenpolitik. Ich schliesse mich dieser Aussage klar an. Zu dieser Interessenpolitik gehört für mich ganz selbstverständlich auch die Assoziierung an das Abkommen Schengen/Dublin.

Seit Jahren erachten es praktisch alle Kreise in unserem Land als unerlässlich, dass unser Land für eine korrekte, effiziente und wirksame Asylpolitik Zugang zum polizeilichen Informationssystem der EU-Staaten hat. Immer wieder forderten wir den Anschluss an Dublin. Immer wieder mussten [PAGE 666] wir zur Kenntnis nehmen, dass Dublin nicht ohne Schengen zu haben ist und vor allem dass die EU kein Interesse an unserer Assoziation mit Schengen/Dublin hat, ohne dass wir der EU voll beitreten. Auf Verhandlungen über dieses Thema trat die EU bekanntlich erst im Zusammenhang mit ihren Forderungen nach einem Zinsbesteuerungsabkommen ein. Der Parallelismus bei den Verhandlungen hatte also Erfolg. Gerade Schengen/Dublin trägt den Sicherheitsbedürfnissen unserer Bevölkerung Rechnung. Ohne Dublin wären wir eine einsame Insel im Asylbereich; wir hätten keinerlei Möglichkeit, Asylbewerber, die bereits in einem EU-Land ein Gesuch gestellt haben oder deren Gesuch dort abgelehnt worden ist, in dieses Land zurückzuschicken. Das ist für Personen, die ein missbräuchliches Gesuch oder ein Zweitgesuch stellen wollen, eine geradezu ideale Situation.

Sicher, mit Schengen/Dublin geht für uns auch ein Autonomieverlust einher, auch wenn kein autonomer Nachvollzug im engen Sinn des Begriffes gefordert wird. Doch haben wir als Nichtmitglied bei der Weiterentwicklung des Schengen-Acquis ein Mitspracherecht. Auf die Hauptpunkte wie Grenzkontrollen, Zusammenarbeit zwischen Grenzwachtkorps und Kantonspolizisten und auf die notwendigen Gesetzesanpassungen wird wohl in der Detailberatung noch intensiv eingegangen werden.

In den Kommissionsverhandlungen wurde aber vonseiten des Bundesrates immer wieder betont, dass im innerstaatlichen Recht nur die aufgrund der Abkommen unerlässlichen Gesetzesanpassungen erfolgen. Ich knüpfe diese Erwartung auch an die landesinterne Umsetzung, insbesondere bei der Zusammenarbeit beim Abkommen über die Betrugsbekämpfung und bei sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die die finanziellen Interessen der unterzeichnenden Staaten betreffen.

Einige Worte zum Zinsbesteuerungsabkommen: Entscheidend für das Funktionieren des Zinsbesteuerungsabkommens und vor allem für seine Akzeptanz ist eine präzise Auslegung der in Artikel 10 des Abkommens verwendeten Begriffe "Steuerbetrug" und "ähnliche Delikte". Es ist entscheidend, dass dieser Artikel restriktiv ausgelegt wird. In der Botschaft wird auf Seite 6004 nämlich von "Steuerbetrug" oder "Delikten mit gleichem Unrechtsgehalt" und auf Seite 6206 von "Steuerbetrug" oder "ähnlichen Delikten mit gleichem Unrechtsgehalt" gesprochen. Wir gehen davon aus - und ich möchte, dass dies vom Bundesrat in der Diskussion bestätigt wird -, dass damit Betrugsdelikte gemeint sind, wie sie im Abkommen über die Doppelbesteuerung mit Deutschland klar geregelt und präzise definiert sind. Diese restriktive Auslegung muss auch in zukünftigen Verhandlungen der Schweiz mit den EU-Mitgliedsstaaten verlangt werden.

Noch ein Wort zum Abkommen über die Betrugsbekämpfung: Auch dort ist für mich entscheidend, dass die EU-Behörden im Rahmen der Verhältnismässigkeit gemäss Artikel 10 systematisch aufzeigen müssen, dass die ordentlichen Mittel nach eigenem Recht ausgeschöpft sind. Ebenso sollten Kontrollen vor Ort gemäss Artikel 16 eine Ausnahme bleiben. Bank- und Finanzauskünfte dürfen nur in äussersten Ausnahmefällen gegeben werden. Die Zustimmung zur Überwachung von Bankkonten - auch dies möchte ich vom Bundesrat in der Diskussion nochmals bestätigt haben - darf nur nach dem Recht des ersuchten Staates, also nach unserem eigenen Recht, gegeben werden, und zwar im Einzelfall und mit einem anfechtbaren Rechtsmittelentscheid.

Zusammenfassend: Für die wirtschaftlichen Entwicklungen unseres Landes, aber auch für die gesamten Beziehungen unseres Landes mit dem umgebenden Ausland ist die Genehmigung der bilateralen Abkommen II und des Zusatzprotokolls zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den zehn neuen EU-Ländern entscheidend. Die Konsequenzen einer Ablehnung wären für unser Land nicht auszudenken. Wir haben mit diesen Abkommen ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis. Der eingeschlagene Weg der bilateralen Verhandlungen ist konsequent fortgesetzt. Gehen wir ihn im Parlament und dann in einer allfälligen Volksabstimmung weiter.

Ich danke für die guten Verhandlungen und bin selbstverständlich für Eintreten auf die Vorlage und für Zustimmung.