Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-11-30
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-11-30
Wortprotokoll
Aussenpolitik ist Interessenpolitik. Dies gilt nicht zuletzt auch für unser Verhältnis zu Europa. Zwar ist der hehre Gedanke eines vereinigten Europa durchaus auch für uns beschwingend, und die EU hat unserem Kontinent viel gebracht. Aber nicht zu übersehen ist, dass selbst die Staaten innerhalb der EU, die Mitgliedstaaten, in dieser EU sehr oft, ja primär ihre eigenen Interessen vertreten und voranstellen. Sehr deutlich ist dies auch in der Diskussion um die Osterweiterung geworden, sowohl seitens der bisherigen Mitglieder wie vor allem auch seitens der neuen EU-Staaten. Dies schliesst nicht aus, dass sich die Interessen der gesamten EU mit jenen der einzelnen Mitgliedstaaten oder deren Mehrheit oft decken - und gerade dann kommt es ja zum Erfolg.
Gleiches muss nun auch für unsere Beziehungen zu Europa gelten. Es geht primär um unsere eigenen Interessen. Am besten werden diese erreicht und erfüllt, wenn sich unsere Interessenlage mit jener der EU und der Mehrheit ihrer Mitglieder deckt. Wir haben bei den Bilateralen II über weite Strecken diese Situation. Bei den Verträgen zu Statistik, Umwelt, Filmschaffen, Pensionen und Bildung ergeben sich deshalb kaum Schwierigkeiten, und der Applaus ist sicher. Es handelt sich hier ja zudem um die "leftovers" der Bilateralen I, über welche im Grundsatz bereits Einverständnis bestand.
Das Gesagte gilt auch weitgehend für die landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse, obwohl hier nicht alle betroffenen Kreise vorbehaltlos applaudieren können. Mindestens beim Zucker - Sie kennen meine Interessenlage - liefert sich die Schweiz ohne grosse Vorbehalte der EU-Marktordnung aus und kann in Aussenhandel und Marktgestaltung keine eigenständige Politik mehr führen. Für die betroffenen Landwirtschaftskreise - um die geht es - ist dies hart. Sie müssen vergleichbare Begleitmassnahmen zu einer neuen Marktordung in diesem Bereich erwarten dürfen, wie sie die EU intern vorsieht. Es ist dankbar, Notiz zu nehmen, dass der Bundesrat dies in seiner Botschaft vorsieht. Unter dem Strich, und auch hier von unserer Gesamtinteressenlage her gesehen, ist deshalb auch dieser Vertrag zu akzeptieren. Ein isoliertes Inseldasein ist auch bei den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten ebenso wenig denkbar wie ein völliges Aufgehen in allen Bereichen der EU-Landwirtschaftspolitik.
Gerade hier zeigt sich, dass der von unserem Land gewählte Ansatz, unser Verhältnis zur EU nach dem unglücklichen Scheitern des EWR-Übereinkommens durch ein System von bilateralen Verträgen zu regeln, durchaus erfolgreich sein kann. Die Bedeutung der Bilateralen II liegt darin, dass der Weg einzelner Verträge und auch Vertragspakete zum Ziel führt. Dieser Weg verdient als eigene Lösung für unser Land auch die volle Unterstützung. Er bedeutet ein durchaus eigenständiges Vorgehen und ist deshalb im Ergebnis trotz aller Kritik massgeschneidert für unser Land. Er benötigt, will er erfolgreich sein, allerdings auch in der Schweiz selbst eine starke Trägerschaft und vermehrte interne Geschlossenheit. Die inneren Querelen schwächen die bilaterale Verhandlungsführung. Wollen wir Erfolg haben, so sind zur Unzeit aufgewärmte EU-Beitrittsideen ebenso schädlich wie die Sicht eines kategorischen Versagens auf Vorrat zu jeder Weiterentwicklung des bilateralen Systems.
Die Führung von Vertragsverhandlungen setzt innere Stärke und Geschlossenheit voraus. Dies sei auch für unser künftiges Verhalten gesagt. Gleichzeitig bin ich der festen Überzeugung, dass der bilaterale Weg mit den vorliegenden Verträgen zum Wohle unseres Landes, aber auch der EU noch lange nicht zu Ende ist. Er respektiert die Staatsidee, das Staatsverständnis, der Schweiz mit direkter Demokratie und gelebtem Föderalismus. Er mag nach der EWR-Abstimmung aus der Not entstanden sein - meiner Haltung entspricht er.
Für Vertragsverhandlungen braucht es innere Kraft und eine starke Position. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vertragspartner in weiten Bereichen über ein Übergewicht verfügt. Die EU sitzt in unserem Verhältnis immer wieder am längeren Hebel. Gerade in dieser Situation muss es uns bewusst sein, dass Verträge immer und immer wieder auf Nehmen und Geben beruhen. Wir sind nicht Goliath, sondern David, und alles Aufblasen ändert daran nichts. Schmerzhaft haben wir diese Erfahrung im Zusammenhang mit den Durchsetzungsübungen an den Schengener Aussengrenzen dieses Jahr bereits gemacht. Die Lehre daraus geht dahin, dass wir nicht alles, was wir wollen, auch immer erreichen können. Entscheidend ist somit ein ausgewogenes Gesamtergebnis, welches unseren Verhandlungszielen im Wesentlichen entspricht. Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung und Zinsbesteuerung sind in diesem Rahmen zu sehen. In meinen Augen enthalten sie nicht nur Vorteilhaftes für die Schweiz, aber sie entsprechen weitgehend den Vorgaben, die wir der Verhandlungsdelegation - auch mit dem Segen der Aussenpolitischen Kommissionen - mitgegeben haben. Insbesondere ist Schengen/Dublin nicht geeignet, bei mir Freudentaumel auszulösen. Die landesinterne Umsetzung bringt Regelungen, die für mich nur teilweise befriedigend [PAGE 665] sind und welche vor allem im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen vom Parlament meines Erachtens eng begleitet werden müssen. Insbesondere ist Schengen unter diesem Titel die Kröte, die wir schlucken müssen, um Dublin zu erhalten.
Zudem geraten wir unter einen gewissen Druck, hier bei Weiterentwicklungen des Acquis mitzumachen. Das kann man drehen und wenden, wie man will: Wir geben hier zumindest den kleinen Finger, und dahinter kann die ganze Hand kommen, auch wenn formal unsere souveräne Handlungsfreiheit nicht tangiert ist. Aber wir haben auch bei Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung und Zinsbesteuerung das Gros unserer Ziele erreicht. Es finden sich zwar Haare in der Suppe, aber sie kann gelöffelt werden.
Wir dürfen eintreten.