Briner Peter · Ständerat · 2004-12-02
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Hier geht es um die Rückbehaltsbeträge. Diese sind von den Zahlstellen jährlich bis Ende März der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu überweisen. Die Zahlstellen liefern die Angaben dazu, in welchem Verhältnis die überwiesenen Rückbehaltsbeträge den EU-Mitgliedstaaten zuzuordnen sind, damit die Steuerverwaltung die Überweisung an die Mitgliedstaaten vornehmen kann.
Auf verspätet abgelieferten Rückbehaltsbeträgen ist ohne Mahnung ein Verzugszins geschuldet.