Maissen Theo · Ständerat · 2004-12-02
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Als Vertreter der Mehrheit muss ich zugeben, dass wir - der Ständerat - solch deutliche Worte, wie sie jetzt Herr Kollege Stadler gesprochen hat, in der ersten Lesung nicht gehört haben. Wir müssen zugeben, dass wir im Gegensatz zum Nationalrat dem ganzen Umfeld und dem Stellenwert des dualen Berufsweges zu wenig Rechnung getragen haben: indem wir die Anforderung bezüglich Praktikum doch sehr stark gelockert haben und indem wir damals vorgeschlagen haben, dass die Berufskenntnisse oder die Arbeitswelterfahrung bis spätestens vor dem Diplomabschluss erworben werden sollen. Ich glaube, dass wir da wirklich einen Fehler gemacht haben und dass wir den nun korrigieren sollten.
Ich bin genau der gleichen Meinung wie mein Vorredner: Die Fachhochschulen dürfen nicht zum Überlaufgefäss für gymnasiale Maturanden werden, sondern sie sollen in erster Linie die Karrieremöglichkeit für jene sein, welche eine Berufslehre machen. Die Schulen und die Lehrprogramme sollen auf die Berufsmaturanden ausgerichtet sein und nicht auf Absolventen einer gymnasialen Matura. Nun ist es aber so, dass die Anforderungen der Praxis, auch wenn die Stossrichtung der Minderheit an sich richtig ist, manchmal etwas anders sind. Die Realität folgt eben nicht immer einem theoretisch schönen Modell, sondern es gibt hier gewisse Graubereiche.
Ich möchte Ihnen nun drei Gründe für den Antrag der Mehrheit anführen. Die Mehrheit will auch an der Regel festhalten, dass die Arbeitswelterfahrung vor Beginn des Studiums an einer Fachhochschule gemacht werden muss. Es geht nun um die Frage, ob es nicht doch sinnvoll wäre, einen gewissen Spielraum zu geben. Hier die drei Gründe dafür:
Als erster Grund ist festzuhalten, dass Fachhochschulen nicht gleich Fachhochschulen sind. Im ganzen Spektrum der Fachhochschulen gibt es solche für Künste, Wirtschaft, Technik und Soziales. Bei diesen unterschiedlichen Fachhochschulen sind die Voraussetzungen nun mal anders, und deshalb sollten wir den Spielraum in Bezug auf die Notwendigkeit eines Praktikums belassen.
Der zweite Grund ist der, dass es - obwohl dies von den Vorrednern jetzt bestritten worden ist - nun einmal ungewiss ist, ob es dann jeweilen genügend Praktikumsstellen hat. Auch diesem Umstand sollte man mit dem Spielraum und mit der Regelung, dass Ausnahmen in der Kompetenz des Departementes liegen, Rechnung tragen.
Der dritte Grund ist an und für sich ein Punkt, der immer wieder zur Diskussion gestellt wird, jetzt aber vielleicht etwas übersehen wird. Es handelt sich um die ganze Problematik der Kombination von Militärdienstleistung und Studium an einer Fachhochschule. Wir waren mit der Sicherheitspolitischen Kommission beim diesjährigen Truppenbesuch unter anderem bei der Rekrutenschule in Birmensdorf, und da hat uns ein Rekrut seine Situation geschildert. Es war auch einer, der die gymnasiale Matura gemacht hat. Er sagte, er hätte nach Abschluss der Rekrutenschule nun neun Monate Zeit, um einen Teil des Praktikums zu absolvieren, wenn er nicht das ganze Jahr auf einmal machen müsste. Nun muss er aber das ganze Jahr auf einmal machen, und damit verliert er wegen dieser drei Monate, die er da nicht reinbringt, wieder ein volles Jahr. Mit einer Ausnahmeregelung könnte er diese neun Monate Praktikum machen, das Studium an der Fachhochschule beginnen und die restlichen drei Monate später nachholen.
Wir haben verschiedene Ziele in unserem Ausbildungssystem. Ein Ziel ist es auch, dass wir die Ausbildungszeit - vor allem auch im Vergleich zum Ausland - eher verkürzen. Mit solchen - ich sage es nun etwas überzeichnet - sturen Regeln tragen wir natürlich nichts zur Optimierung der Ausbildungszeit bei. Ich möchte daher doch festhalten, dass das Prinzip, das wir hier mit der Mehrheit aufrechterhalten, richtig ist: Das Praktikum soll "in der Regel" vor dem Beginn des Studiums an der Fachhochschule absolviert werden, aber wir sollten einen gewissen Spielraum für spezifische Situationen beibehalten.
Darum bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.