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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-02

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-02

Wortprotokoll

In Artikel 1 wird das Protokoll über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens genehmigt. Mit diesem Protokoll sind auch Erklärungen der Schweiz verbunden, aber auch eine Erklärung Polens. Es handelt sich hierbei um die Anerkennung der Diplome von Hebammen und Krankenschwestern und Krankenpflegern in der allgemeinen Pflege. Wir haben hier ein Problem, weil sogenannte alte Diplome aus den ehemaligen Ostblockstaaten, zum Teil aber noch heute angebotene Lehrgänge in diesen ehemaligen Ostblockstaaten unseren Standards nicht entsprechen. Deshalb hat der Bundesrat sehr zu Recht diese Erklärung abgegeben. Ich freue mich, dass Polen diese Erklärung gegenquittiert hat.

Die Geschichte ist relativ heikel, weil es nicht angehen kann, dass wir auf diesem Weg den hohen Standard der schweizerischen Krankenpflege senken. Der Bundesrat hat sich insbesondere vorbehalten, dass er zum Zwecke des Haltens des Standards die Ablegung einer Eignungsprüfung oder die Absolvierung eines Anpassungslehrgangs verlangen kann. Ich bin damit sehr einverstanden und danke dem Bundesrat, dass er diesen Weg gegangen ist. Ich bin aber auch seit den Verhandlungen in der Kommission aus Pflegekreisen mehrfach auf diese Geschichte angesprochen worden. Ich bitte deshalb den Bundesrat, dass er bereits heute zusammen mit den Gesundheitsdirektoren die Vorbereitung insbesondere einer solchen Eignungsprüfung an die Hand nimmt. Es heisst hier "Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang". Für mich steht eine Eignungsprüfung - analog zu den Schweizern, welche die Prüfung schlussendlich auch ablegen müssen - im Vordergrund.

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