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David Eugen · Ständerat · 2004-12-07

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

In Artikel 103 hat der Nationalrat eine nicht unwichtige Bestimmung eingefügt. Er hat festgelegt, dass der Bundesrat die Daten zu bezeichnen habe, welche biometrisch erfasst werden dürfen. Wie Sie wissen, ist bezüglich Biometrie einiges im Gange. Es ist jetzt mindestens festgelegt, dass ein klarer Erlass auf Bundesratsebene ergehen muss, um diese biometrischen Daten zu bezeichnen.

Die Kommission geht in jedem Fall davon aus, dass in allen diesen Schritten der Bundesrat ganz konsequent das Datenschutzrecht der Schweiz beachtet - insbesondere auch im Verhältnis zu den USA - und dass man hier nicht Konzessionen macht, die nach unserem Datenschutzrecht nicht haltbar sind.

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