Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-07
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, an der Version der Mehrheit festzuhalten.
Bei der liberaleren Lösung, die der Ständerat bis jetzt verfolgt hat, geht es auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen, von Arbeitsplätzen in der verarbeitenden Nahrungsmittelindustrie. Ich würde diese Bedeutung nicht unterschätzen. Als Schaffhauser bin ich vielleicht voreingenommen; wir haben mit der Knorr respektive mit dem Unilever-Konzern ein grosses Unternehmen bei uns, das bisher von den attraktiven Rahmenbedingungen des Werkplatzes Schweiz profitiert hat. Man hat diesen Standort, obwohl er einst infrage gestellt war, sogar wieder ausgebaut; man baut ihn weiter aus. Aber wenn wir jetzt mit solchen Lösungen kommen und ein Identitätsprinzip festschreiben, das hinter den Status quo zurückführt, begehen wir meines Erachtens einen schwerwiegenden Fehler, der mittelfristig ganz gravierende Konsequenzen haben wird.
Worum geht es denn jetzt noch bei dieser Differenzbereinigung? Es muss uns gelingen, die Bedenken der [PAGE 786] Landwirtschaft auf die eine oder andere Weise auszuräumen. Wenn wir das über die Festschreibung des Identitätsprinzips tun, würden wir, wie gesagt, einen verhängnisvollen Entscheid fällen. Wir tun darum gut daran, nochmals der Kommissionsmehrheit zu folgen, also an unserem Beschluss festzuhalten; dann geben wir auch dem Nationalrat die Gelegenheit, allenfalls seine Version anzupassen, damit allen Bedürfnissen der Nation, also der verarbeitenden Nahrungsmittelindustrie wie auch der Landwirtschaft, Rechnung getragen wird.
Es wird da und dort befürchtet, dass der Missbrauch nicht verhindert werden könnte, wenn das Äquivalenzprinzip gestattet und nicht etwa in Absatz 3 von Artikel 12 das Identitätsprinzip verlangt würde. Beispiele wurden genannt: die Befürchtung, Rindfleisch komme in die Schweiz, reexportiert werde dann nach der Verarbeitung irgendein drittklassiges Produkt, also z. B. Kuhfleisch, und die erstklassigen Produkte blieben in der Schweiz. Dieser Missbrauch wird aber nicht eintreten, zumindest hat uns die Oberzolldirektion mit Verweis auf die Praxis eigentlich davon überzeugen können.
Demnach verweise ich auf vier Punkte, warum dieser Missbrauch nicht eintreten wird:
1. Jeder Veredelungsverkehr ist gesuchs- und bewilligungspflichtig.
2. Es gibt keine Automatismen, weder nach Artikel 12 Absatz 1 noch nach Artikel 12 Absatz 2. Jedes Gesuch wird von vornherein auf seine Kompatibilität mit dem öffentlichen Interesse geprüft. Missbrauch ist - da sind wir uns doch einig - mit dem öffentlichen Interesse unvereinbar.
3. Enthält das Gesuch von seiner Angabe her Missbrauchspotenzial - der Vergleich Entrecote versus Kuhfleisch sei nochmals zitiert -, wird von Beginn weg und nicht erst nach Kontrollen und Überführung der Übeltäter das Identitätsprinzip vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Zoll Gesuche erstklassiger Firmen zu beurteilen hat. Aber auch in diesen Fällen gibt es noch Kontrollen.
4. Generelles zu den Kontrollen: Die Bewilligung des aktiven Veredelungsverkehrs nach dem Äquivalenzprinzip verlangt, dass Menge, Beschaffenheit und Qualität der importierten und reexportierten Ware übereinstimmen; das steht so in Artikel 12 Absatz 2. Die Oberzolldirektion macht gemäss Artikel 31 Absatz 1 strenge Kontrollen: "Die Zollverwaltung kann ohne Vorankündigung Kontrollen am Domizil durchführen, namentlich bei Personen", die eben in diesem Bereich tätig sind. Dabei nimmt sie die physische Kontrolle der Art, der Menge und der Beschaffenheit von Waren vor; dies gemäss Artikel 31 Absatz 2. Sie sehen also, die Wahrscheinlichkeit von Missbräuchen lässt sich nicht mit Wettbewerbsnachteilen, sprich mit einer Behinderung der Industrie und einer Verhinderung der Liberalisierung, abwenden. Die Bewilligungspraxis der Oberzolldirektion stützt sich in einer Beurteilung von vornherein auf die strengen Kontrollen im Nachhinein.
Ich bitte Sie deshalb, beim Mehrheitsantrag zu bleiben. So, wie ich gehört habe, ist im Nationalrat eine Kompromisslösung in Vorbereitung bzw. in Ausarbeitung, über die wir dann nochmals befinden können. Aber wenn wir jetzt dem Minderheitsantrag folgen, ist die Differenz weg. Dann sind wir handlungsunfähig und haben den Fehler begangen.
Daher bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.