Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-12-07

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Das Fleisch ist so oft erwähnt worden, dass ich als Präsident der Schweizerischen Fleischfachverbände - damit habe ich meine Interessenbindung offen gelegt - etwas dazu sagen muss. Herr Studer, alt Bundesrat Schaffner selig hat einmal gesagt: "Ihre Argumentation ist derart falsch, dass nicht einmal das Gegenteil richtig ist." Das trifft auch hier zu.

Wir sind uns darüber einig, dass es hier um den Schlüsselartikel des Zollgesetzes geht. Wir haben bei der ersten Lesung gesagt, dass wir uns bei Philippi, bei der zweiten Lesung, wiedersehen und das noch einmal diskutieren würden. Eines war auch klar: Als wir am Anfang dieser Session das Landwirtschaftsdossier der Bilateralen II behandelt haben, hat Bundesrat Deiss gesagt, dass das "Schoggigesetz" so langsam dem Ende entgegengehe, dass Ausfuhrsubventionen nicht mehr bewilligt würden und dass wir auch in der WTO bei den Ausfuhrbeiträgen, den Exportsubventionen, unter Druck geraten würden. Das führt dazu, dass wir den aktiven Veredelungsverkehr zulassen müssen. Dieses Instrument wird natürlich in Zukunft herausragende Bedeutung haben. Ich muss Herrn Studer sagen: Wenn Sie das nicht zulassen, kann man z. B. das Bündnerfleisch, das natürlich einen gewaltigen Anteil am Export hat, nicht mehr exportieren. Das wird schlicht nicht mehr möglich sein. Ob wir das wollen, das ist noch eine andere Frage.

Eine wesentliche Zielsetzung muss doch jetzt dieser aktive Veredelungsverkehr sein. Dabei sind drei Elemente wesentlich: Erstens müssen die schweizerischen Exporteure ein einfaches, flexibles Instrument erhalten, damit sie gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland bestehen können. Zweitens sollen in den zu exportierenden Nahrungsmitteln so weit wie möglich schweizerische Agrarrohstoffe verarbeitet werden; das ist unbestritten. Drittens darf der Veredelungsverkehr nicht zulasten der Landwirtschaft gehen - Herr Germann hat das ausgeführt - und nicht missbraucht werden, sondern soll im Gegenteil der Landwirtschaft dienen. Wenn die eingeführten Waren nur dann zollbegünstigt werden, wenn die gleiche Charge, also dieselbe Butter oder die gleichen Eier oder das gleiche Fleisch, verarbeitet und wieder exportiert wird, wenn also das Identitätsprinzip gilt, wie es Herr Studer mit dem Minderheitsantrag vorschlägt, ist das ausserordentlich schwerfällig und kompliziert.

Ein Austausch mit Waren gleicher Menge, gleicher Beschaffenheit und gleicher Qualität muss unbedingt möglich sein. Wir müssen zum Äquivalenzprinzip übergehen und die Missbräuche bekämpfen. Dies hat für die Landwirtschaft den entscheidenden Vorteil, dass damit - und nur auf diese Weise - schweizerische Agrarrohstoffe überhaupt in den Export gelangen. Damit sind schweizerische Nahrungsmittel mit Schweizer Landwirtschaftsprodukten im Ausland präsent. Diese Vision dürfen wir nicht aus den Augen verlieren.

Ich komme noch zum Missbrauch. Herr Studer, der Missbrauch ist heute wirklich anders zu beurteilen als noch vor einigen Jahren. Beispielsweise benötigen alle - alle! - Exporteure von Fleischerzeugnissen in die EU eine besondere Zulassung. Die Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein. Mit anderen Worten: Die Unternehmen müssen den Warenfluss im Detail dokumentieren können, was die Kontrolle sehr vereinfacht. Es ist zudem nicht so, dass man Wurstwaren exportieren und dafür argentinische Filets importieren kann. Das wird mit dem Warenfluss und der Kontrolle nicht möglich sein.

Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel. Wir haben das letzte Woche im Hinblick auf diese Debatte noch einmal angeschaut. Die Meinen AG ist ein KMU mit fünfzig bis hundert Leuten, einen Steinwurf vom Bundeshaus entfernt. Sie haben nun angefangen, Fleischwaren nach Deutschland zu exportieren. Und siehe da: Sie haben sehr grossen Erfolg. Sie verarbeiten schweizerische Agrarprodukte, und sie importieren nach dem Äquivalenzprinzip - gleiche Menge, gleiche Beschaffenheit, gleiche Qualität -, um eben ihre Konkurrenzfähigkeit in Deutschland zu gewährleisten. Jetzt kommt der Punkt: Sie haben vom Bundesamt für Landwirtschaft eine Ausnahmebewilligung erhalten - eine befristete Ausnahmebewilligung. Bei dieser Ausnahmebewilligung musste man eine Vernehmlassung machen, auch beim Schweizerischen Bauernverband, der einverstanden war. Das ist der entscheidende Punkt! Das war also kompliziert und befristet. Wenn wir jetzt hingehen und Ihre Lösung übernehmen, wird das nicht mehr möglich sein, denn die Befristung gilt bis Mitte 2005, und dann ist fertig. Dann sind wieder zwanzig bis dreissig Arbeitsplätze kaputt. Das ist die Folge des Identitätsprinzips. Ich glaube, solche Möglichkeiten sollten wir offen lassen. Wir haben in der Schweiz immerhin 200 Nahrungsmittelfirmen mit 30 000 Beschäftigten, die den aktiven Veredelungsverkehr brauchen.

Ich bitte Sie wirklich, hier der Mehrheit zuzustimmen und nicht der Abschottungspolitik der Minderheit. [PAGE 787]