Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2004-12-07

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Hier geht es um den sogenannten passiven Veredelungsverkehr. Dazu ein [PAGE 788] Beispiel: In der Schweiz wird Weizen produziert. Dieser wird ausgeführt und in einem EU-Land - beispielsweise im österreichischen Vorarlberg, in Frankreich oder in Italien - gemahlen, und das Mehl kommt dann für die weitere Verarbeitung zu Brot usw. in die Schweiz zurück. In Artikel 13 Absatz 1 hat der Ständerat in der ersten Runde beschlossen, dass die Zollermässigung beim passiven Veredelungsverkehr zu gewähren ist, "soweit keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen". Der Nationalrat hat in Absatz 2bis wiederum eine - ich sage es deutlich: - protektionistische Lösung beschlossen, indem er sagt, dass der Veredelungsverkehr mit Zollermässigung zu verweigern sei, wenn "wesentliche Interessen der Wirtschaft im Inland beeinträchtigt werden".

Es ist klar, dass jeder ausländische Verarbeiter die inländischen Verarbeiter konkurrenziert und damit benachteiligt. Mit anderen Worten: Wenn wir Artikel 13 Absatz 2bis so, wie er vom Nationalrat beschlossen worden ist, gutheissen würden, würde im Veredelungsbereich der passive Veredelungsverkehr verunmöglicht. Es gibt Leute, die mit Recht immer wieder sagen, dass eine der Ursachen für die Hochpreisinsel Schweiz in diesen bisher bestehenden Regelungen liegt. Ich teile diese Meinung. Aber für mich ist dies nicht der wichtigste Grund dafür, dass wir diese Regelungen aufgeben müssen. Der wichtigste Grund ist für mich - ich habe es im einleitenden Votum gesagt -, dass wir in der Veredelungswirtschaft bei den Schweizer Betrieben Strukturen haben sollten, die auf dem europäischen Markt, insbesondere im Handel mit unseren unmittelbaren Nachbarstaaten, grundsätzlich wettbewerbsfähig sind. Dieses Ziel müssen wir anstreben.

Es wäre nach der Meinung der Kommission verhängnisvoll, wenn wir bei uns einen Deckel auf die bestehenden Strukturen legen und nach wenigen Jahren feststellen, dass diese Strukturen überhaupt nicht mehr überlebensfähig sind. Auch die Landwirtschaft kann kein Interesse daran haben, dass es in der Schweiz am Schluss einfach keine Veredelungsbetriebe mehr gibt, die ihre Produkte abnehmen und auch exportieren. Daher schlagen wir Ihnen vor, bei unserer grundsätzlichen Lösung zu bleiben. Wir wollen, dass inländische Brancheninteressen kein Grund mehr sind, den Veredelungsverkehr zu unterbinden.

Aber wir sehen auch ganz klar das Problem, dass dies mit einer Übergangszeit verbunden werden muss. Wir wollen ja nicht, dass unsere bestehende Verarbeitungsindustrie sofort in irgendwelche Konkurrenzschwierigkeiten gerät, aber sie muss sich über die Zeit hinweg an diese Konkurrenzsituation anpassen. Daher schlagen wir Ihnen vor, Artikel 13 Absatz 2bis nicht einfach zu streichen, sondern als Übergangsbestimmung auszugestalten. Sie finden die entsprechende Bestimmung auf Seite 12 der Fahne als Artikel 132 Absatz 7. Mit dieser Übergangsbestimmung anerkennen wir, dass jetzt für eine gewisse Zeit dieser Konkurrenzschutz aufrechterhalten werden soll und dass den Betrieben die Möglichkeit eingeräumt werden soll, sich anzupassen. Aber bis Ende 2011 muss diese Anpassungszeit abgeschlossen sein.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, Artikel 13 Absatz 2bis zu streichen und dafür nachher der Übergangsbestimmung von Artikel 132 Absatz 7 zuzustimmen.