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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-12-07

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Sie haben es soeben vom Sprecher der Mehrheit gehört: Die Mehrheit verlangt, dass im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge mit Artikel 11a noch ein Zusatz eingefügt wird. Es wird verlangt, dass in den Anschlussverträgen der im Register für die berufliche Vorsorge eingetragenen Vorsorgeeinrichtungen festgehalten werden muss, dass sie nicht unter die Aufsicht des VAG fallen. Damit, so die Mehrheit, werde zumindest insofern Transparenz geschaffen, als die Konsequenz klar zum Ausdruck gebracht werde. Nur dann sei der Kunde ausreichend darüber informiert, dass sich die autonomen Sammelstiftungen nicht an die Solvabilitäts- und Minimalkapitalvorschriften halten müssen, dass sie weniger streng beaufsichtigt werden und dass sie an weniger Kapitalerfordernisse gebunden sind als eine Versicherungsgesellschaft, was letztlich wahrscheinlich auch erklärt, weshalb sie das Geschäft billiger als die Versicherungsgesellschaften betreiben können.

Zumindest nach meinem Empfinden heisst dies aber im Klartext nichts anderes, als dass die Vorsorge auch mit weniger finanziellen Sicherheiten zugelassen wird, als dies im [PAGE 781] Bereich der Privatversicherung üblich ist und als nötig empfunden wird. Deshalb bin ich der Meinung, dass dieser Zusatz von Artikel 11a als diskriminierend empfunden werden kann. Ich denke auch, dass er überflüssig ist, weil diese Informationen ohnehin in den jeweiligen Kassenreglementen enthalten sind.

Dass gemäss Absatz 2 der Bundesrat noch den Mindestinhalt der Information festlegen müsste, empfinde ich als eigentliche Bevormundung. Wenn schon, und da gehe ich mit Kollege Kuprecht einig, müssten wir gesetzlich festgelegte Qualitätsstandards für die Durchführung der beruflichen Vorsorge fordern. Im Interesse der langfristigen Finanzsicherheit müssten insbesondere für Neugründungen von autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen Zulassungsbedingungen im Sinne von zusätzlichen Garantien festgelegt werden, oder es wäre eine der budgetierten Entwicklung der Vorsorgeeinrichtung angepasste Mindesteinlage zu verlangen. Eine solche Lösung würde den unterschiedlichen Zielsetzungen der Anbieter von Vorsorgelösungen im Markt weit mehr Rechnung tragen als Artikel 11a, wie er von der Mehrheit befürwortet wird.

Die unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen haben in der Vergangenheit, so meine ich, hinlänglich bewiesen, dass sie für die berufliche Vorsorge ausreichend Sicherheit bieten. Auch die Aufsicht durch das BSV hat einwandfrei funktioniert. Zudem meine ich, dass die KMU mündig genug sind und entscheiden können, ob sie ihre Leistungen bei einer unabhängigen Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung zu günstigeren Konditionen oder bei einer Lebensversicherung einkaufen wollen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, sich der Minderheit anzuschliessen.