Lauri Hans · Ständerat · 2004-12-08
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-08
Wortprotokoll
Das ist nun die Motion aus diesem Dreierfächer, die politisch von einer gewissen Bedeutung ist. Es mag Sie vielleicht erstaunen, dass die Finanzkommission Ihnen beantragt, sie abzulehnen - erstaunen deshalb, weil es ja Aufgabe vor allem unserer Kommission ist, den Bundeshaushalt zu sanieren und ins Lot zu bringen. Auf den ersten Blick will diese Motion ja genau diese Aufgabe erfüllen.
In unserer Argumentation gehen wir vom Dispositiv aus. Dieses verlangt in eindrücklicher Kürze, in zwei Zeilen, mit einer konkreten Aufgabenverzichtplanung sei "mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen".
Ich darf Sie daran erinnern, dass die Finanzplanjahre 2007 und 2008 je einen positiven Abschluss aufzeigen. Negativ schliesst noch das Finanzplanjahr 2006 ab. Damit ist aber gesagt, dass sich die Motion eigentlich einzig auf das Jahr 2006 beziehen kann. Würden wir sie annehmen, so führte das also dazu, dass in den nächsten Monaten parallel zum und gleichzeitig mit dem EP 2004 ein weiteres Sanierungsprogramm in der Grössenordnung von grob geschätzt 800 Millionen Franken konzipiert und mit Gesetzesänderungen im Hinblick auf das Jahr 2006 umgesetzt werden müsste. Gleichzeitig würde das, was wir vor genau einem Jahr auf Gesetzesstufe beschlossen haben, nämlich der Abbaupfad, verlassen. Wir sind der Auffassung, dass ein solches Vorgehen politisch nicht zielführend und in höchstem Mass pannenanfällig ist und dass es - nebst anderen Massnahmen im Bundeshaushalt - wohl auch ökonomisch kaum sinnvoll sein kann.
Ihre Kommission ist damit der Auffassung, dass ein derart drastisches Vorgehen - zwei Stossrichtungen hinsichtlich Sanierung gleichzeitig nebeneinander - nicht machbar ist, dass für die Gespräche, die für die Sanierung nötig sind, die politische Unterstützung so nicht erreicht werden könnte. Ja noch mehr: Sie ist der Auffassung, dass damit - wenn man es tun müsste - direkt das EP 2004 gefährdet würde. Denn man muss sehen, was dann praktisch passiert: Man diskutiert ein Sanierungsprogramm, und daneben ist mit wenigen Monaten Differenz ein zweites unterwegs. Damit droht die Gefahr, dass die ganze Situation politisch blockiert wird. Deshalb ist das kaum sinnvoll.
Ihre Kommission ist aber auch der Auffassung, der Bundesrat werde sich im Voranschlag nicht hinter dem Abbaupfad verstecken und im Hinblick auf die Schuldenbremse a priori 1 Milliarde Franken einsetzen können. Rechtlich kann er das. Politisch gehen wir davon aus, dass das nicht geschehen wird, wenn es nicht notwendig ist. Mit anderen Worten: Sollten die Einnahmen verbessert werden, dann haben sich eben auch die Situationen rund um die Schuldenbremse entsprechend zu verbessern. Das scheint uns ein ganz wesentlicher Hinweis zu sein.
Zusammengefasst: Weil wir den nächsten Schritt konkret und erfolgversprechend umsetzen wollen, weil wir den Wagen nicht überladen wollen, sind wir der Meinung, dass diese Motion nicht angenommen werden sollte.