Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-12-08
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-08
Wortprotokoll
Es ist eine kleine Minderheit, die hier unterschrieben hat; aber ich denke, es lohnt sich, jetzt einen Augenblick die finanzpolitische Bedeutung dieser Position in Erwägung zu ziehen. Wenn Sie die ganze bisherige Budgetdebatte verfolgt haben, haben Sie festgestellt, dass von der Kommission - auch vom Nationalrat ist dies bereits beschlossen worden - nirgends, aber wirklich nirgends eine so grosse Abweichung vom ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlag beantragt wird wie gerade hier. Es geht, grob gesagt, um 55 Millionen Franken, die der Nationalrat und die Mehrheit der ständerätlichen Finanzkommission mehr ausgeben wollen, als der Bundesrat vorgesehen hatte.
Es wird hochinteressant sein zu erfahren, wie der Bundesrat mit dieser "Gewaltsabweichung" umgeht, denn eines ist mir klar: Meine Position ist eine heikle, vor allem im Ständerat. Ich habe mit dem Finanzdirektor meines Kantons intensiv über diese Frage diskutiert; er hat mir gesagt: Wir im Kanton Solothurn beispielsweise nehmen vom Anteil an diesen 55 Millionen Franken die Hälfte als ungebundene Mittel in die Staatskasse, die andere Hälfte geben wir zu den Strassenbaumitteln. Andere Kantone handhaben das anders. Die Kantone sind frei in der Verwendung dieser Mittel, also sind es de facto eigentlich Finanzausgleichsmittel, die hier im Budget des Bundesamtes für Strassen figurieren.
Nun muss es ja irgendwelche Gründe dafür geben, dass der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, er wolle da eine Null einsetzen - sei diese nun schwarz oder rot, das spielt gar keine Rolle. Ich habe immer angenommen, das sei irgendwie mit den Kantonen abgesprochen. So, wie gestern oder auch heute einige kritische Worte an die Adresse von Chefbeamten geäussert wurden, die Lobbying gegen ihr gekürztes Budget machen, so haben sich hier möglicherweise die Finanzdirektoren nach vollbrachter Tat eines anderen besonnen. Oder aber der Bundesrat - das werden wir dann hören - hat sich in einem Kraftakt durchsetzen wollen.
In der Finanzkommission ist mir einfach aufgefallen, dass bei den Beratungen - diese Beratungen haben vor dem 28. November 2004 stattgefunden - die damals noch bevorstehende Abstimmung über den neuen Finanzausgleich eine gewisse Rolle gespielt hat. Man hat gesagt: Aufpassen, die Kantone jetzt nicht ärgern; das könnte sonst zu Reaktionen führen, die auch Auswirkungen auf die Volksabstimmung haben könnten.
Ich habe es bei einem vorherigen Votum schon gesagt: Die Finanzkommission hat diese Aufstockung - diese massive Aufstockung, die massivste Aufstockung im ganzen Budget - erst beschlossen, nachdem sie gesehen hat, dass es im Kriterienkatalog noch Spielraum, noch Platz hat. Nun muss ich Ihnen ehrlich gestehen: Wenn man finanzpolitisch argumentiert, wir hätten noch Spielraum, dann könnte man sich natürlich mit Fug und Recht fragen, ob dieser Spielraum nicht auch anders zu nutzen gewesen wäre. Wir haben jetzt immerhin in dieser recht lange dauernden Budgetdebatte verschiedene Male recht klare, deutliche und zum Teil auch harte Massnahmen getroffen. Dann könnte man sich fragen: Hätte man nicht die Not am einen oder anderen Ort ein bisschen mildern und das vermeiden können? Bon, was man nicht getan hat, hat man nicht getan.
Ich frage mich heute, und ich frage Sie: Wäre es - nachdem der Nationalrat diese massive Aufstockung bereits beschlossen hat - nicht sinnvoll, hier durch Zustimmung zu meinem Antrag eine Differenz zu schaffen? So hätten wir allenfalls in der Differenzbereinigung, wenn der Nationalrat da und dort an seinen höheren Beträgen festhalten sollte, innerhalb des gewollt engen Korsetts der Schuldenbremse noch etwas Spielraum. Kluge Kollegen im Rat haben mir gesagt: "Du hättest nicht nur 20 Millionen Franken beantragen sollen, sondern du hättest gleich etwas höher gehen sollen. Dann hättest du bessere Erfolgsaussichten gehabt mit der Argumentation, durch die Schaffung einer Differenz könne man den Spielraum in der Differenzbereinigung bis zuletzt behalten." Es war zu spät, ich konnte nicht mehr. Aber vielleicht stellt uns ja der Bundesrat noch einen Antrag. Ich glaube, der Herr Bundesrat ist der Einzige, der hier mündlich Anträge stellen darf, ohne dass er den strengen Verfahrensvorschriften unterworfen wird. Das ist noch meine geringe Hoffnung.
Mir scheint es im Augenblick sinnvoll - das ist mein letztes Argument -, durch die Schaffung einer Differenz dazu beizutragen, dass wir nicht plötzlich in der Differenzbereinigung, wenn es nach den ursprünglichen Beschlüssen des Nationalrates eng werden sollte, auf Positionen zurückkommen müssen, die wir eigentlich bereits verabschiedet hatten. [PAGE 826]
In diesem Sinn - und für einmal meinem Kanton respektive seiner Regierung nicht gehorchend - bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag ernsthaft in Erwägung zu ziehen.