preparatory:AB 49479
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Ich teile die Meinung der Vorrednerin und der Vorredner, dass die Schwarzarbeit schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Staat hat. Aber eigentlich sollte die heutige materielle Gesetzgebung genügen, indem sie Schwarzarbeit konsequent verbietet.
Wir müssen aber leider feststellen, dass sie trotzdem floriert, obwohl die Dichte der Kontrollen ein beträchtliches Ausmass aufweist; dies ist bereits heute der Fall. Verschiedene Vollzugsbehörden intervenieren heute unter Anwendung verschiedener Gesetze. So kontrollieren die Kontrollorgane gemäss Arbeitsgesetz, gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht, und es wird via Mehrwertsteuer und Suva kontrolliert. Offenbar gestaltet sich vor allem der Vollzug problematisch. Jede Instanz kontrolliert nur für sich. Daten werden nicht ausgetauscht, und die Sanktionsmöglichkeiten reichen nicht aus, um hinreichend präventiv wirken zu können. Die Sachverhalte der Schwarzarbeit sind zahlreich und gehen von der gelegentlichen Samstagsarbeit bis hin zur Beschäftigung illegal anwesender Ausländer und Ausländerinnen. Wir haben es demnach mit den verschiedensten Arten von Schwarzarbeit zu tun, und das macht die Definition des Begriffs kompliziert.
Ich teile mit der Kommission die Meinung, dass weder mit der Fassung des Bundesrates noch mit derjenigen des Nationalrates die Gratwanderung zwischen wirksamer Bekämpfung der Schwarzarbeit einerseits und übermässig starken Eingriffen in die Sozialpartnerschaft andererseits gelungen ist. Meines Erachtens wurde im Nationalrat das Ziel, die Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen, vor lauter Angst, bestehende Lücken ungenügend abzudecken, letztlich aus den Augen verloren, und es wurde ein zu engmaschiges und dadurch schwerfälliges und schwierig zu handhabendes Gesetz geschaffen. In der Debatte im Nationalrat wurde denn auch zu Recht darauf hingewiesen, dass mit der nationalrätlichen Fassung die absolute Balance noch nicht gefunden werden konnte.
Die ständerätliche Kommission hat bei dieser Feststellung angesetzt. Dabei wurde darauf geachtet, dass das Gesetz, obwohl es einfacher und schlanker ist, keine Abschwächung gegenüber dem Willen des Nationalrates beinhaltet.
Herr Berset hat vorhin erklärt, dass seiner Meinung nach Lücken entstanden sind. Ich möchte hingegen darauf hinweisen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmende, die eine Melde- oder Bewilligungspflicht missachten, sich schuldig machen. Das Nichteinreichen einer Steuererklärung ist hingegen nach unserer Fassung keine Schwarzarbeit, und eine fehlerhafte Buchhaltung wird nicht als Schwarzarbeit geahndet, sondern nach wie vor via Steuerrecht erfasst. Mit dem Antrag, wonach die Kontrollorgane bei Anhaltspunkten für einen Verstoss gegen das Mehrwertsteuergesetz Meldung an die Steuerverwaltung machen können, geht die Mehrheit der Kommission in eine Richtung, bei der wegen der Komplexität der Materie zumindest nicht à fond studiert werden konnte, wohin sie führt.
Im verständlichen Bemühen, sämtliche Lücken zu schliessen, öffnen wir den Auftrag der Kontrollorgane in eine Richtung, in der die Leute nicht geschult und deshalb überfordert sind. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Deshalb beschränke ich mich auf diese wenigen Bemerkungen.
Ansonsten wurde das Gesetz entschlackt und wurden die Kontrollen fokussiert. Die vom Nationalrat gewünschten administrativen Vereinfachungen wurden auf das Normalverfahren fokussiert. Die Erleichterungen sind darauf angelegt, dass die Umsetzung mit möglichst geringem Aufwand erfolgen kann. Gegenüber heute hat dieses vereinfachte Verfahren zwei Vorteile. Es gibt eine einzige Anlaufstelle, die Ausgleichskasse. Sie hat die Aufgabe eines "guichet unique" und knüpft die Kontakte zur Unfallversicherung und soweit nötig zu den Steuerbehörden. Der Arbeitgeber hat mit den anderen Stellen im Anmeldeverfahren direkt nichts zu tun; die Akontozahlungen fallen weg. Von der AHV und von der Unfallversicherung gibt es jährlich nur noch einmal eine Rechnung. Gemäss Aussagen der Ausgleichskassen erachten sie dieses Verfahren als praktikabel. Allerdings ist diese Vereinfachung nicht gratis zu haben. Die Ausgleichskassen werden neue EDV-Programme benötigen, und es wird neue Zahlungsabläufe geben, die alle programmiert werden müssen.
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren ist ausserdem vorgesehen, dass die AHV-Ausgleichskassen bei diesen Arbeitsverhältnissen auch die Steuern erheben. Die Anknüpfung am Arbeitsverhältnis statt an der Person könnte das vereinfachte Abrechnungsverfahren möglicherweise unnötig belasten. Dieser Problematik, so meine ich, haben wir in der Kommission zu wenig Beachtung geschenkt. Sollte dies vom Rat so beschlossen werden, scheint es mir wichtig, dass sich der Nationalrat mit den verschiedenen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, nochmals vertieft auseinander setzt.
Alles in allem bin ich überzeugt, dass wir dem Rat mit der Fassung der Kommission ein effizientes, im Vergleich zur nationalrätlichen Fassung aber weit einfacher zu handhabendes Gesetz vorlegen. In diesem Sinne bitte ich Sie einzutreten.