David Eugen · Ständerat · 2004-12-16
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Wenn ich mich noch melde, dann zu Absatz 2, damit wirklich keine Missverständnisse bestehen.
Was man hier möchte, ist, dass der Bund zur Qualitätssicherung noch Bestimmungen aufstellen darf, damit diese Beamten oder Angehörigen der Kontrollorgane wirklich ihre Pflichten, die sie nach Artikel 9 haben, auch korrekt erfüllen. Im Prinzip sind es Polizeiaufgaben, die hier erfüllt werden müssen. Was wir mit den Mindestanforderungen aber nicht wollen - das möchte ich einfach nachdrücklich unterstreichen -, ist, dass der Bund nachher Organisationsrecht setzt, dass er den Kantonen vorschreibt, wie sie diese Behörden organisieren müssen. Das wollen wir auf keinen Fall. Man [PAGE 927] kann also nicht die Meinung haben, dass man das, was jetzt an detaillierten Organisationsvorschriften im Gesetz steht, nachher einfach auf Verordnungsstufe wiedergibt. Es geht hier vielmehr um Qualitätsstandards, die man von Bundesrechts wegen für diese Behörden setzen darf, damit sie nachher den Aufgaben nach Artikel 9 genügen. Es geht aber nicht um kantonales Organisationsrecht.
Das wollte ich aus den Kommissionsberatungen noch einbringen.