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Germann Hannes · Ständerat · 2004-12-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-16

Wortprotokoll

In der bundesrätlichen Fassung sollten in Artikel 19 die Rechtsmittel gegen Beschlüsse geregelt werden, die ein Unternehmen bzw. einen Betrieb vom öffentlichen Beschaffungswesen ausschliessen. Die Kommission beantragt Ihnen jedoch, diesen Artikel zu streichen. Mit dieser Streichung soll auf unsere klare Rechtsordnung verwiesen werden. Verfügungen, die gestützt auf das Bundesrecht im Sinne von Artikel 5 VwVG erlassen werden, unterliegen dem ordentlichen Rechtsweg. Zuerst werden die Fälle von der kantonalen Behörde, dann - falls erforderlich - vom kantonalen Verwaltungsgericht oder schliesslich vom Bundesgericht beurteilt. Der Ausschlussgrund, der im OG für das öffentliche Beschaffungswesen festgehalten ist, kommt hier nicht zum Zug, da es sich um Sanktionen gegen die Schwarzarbeit handelt.