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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-16

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Herr Präsident, ich gehöre nicht zur Kommission. Wenn sich aber niemand mehr aus der Kommission meldet, werde ich das Wort gerne ergreifen.

Ich danke der Kommissionsmehrheit, dass sie am Antrag auf Nichteintreten festhält. Damit bleibt es bei der Verteilregel: zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an den Bund. Sie hören natürlich auch den ehemaligen Finanzdirektor eines Kantons sprechen - zugegeben. Aber es kann ja nicht sein, dass wir eine verfassungsmässige Verteilregel haben und diese über Jahre anwenden, wenn es nichts zu verteilen gibt, und dann, wenn tatsächlich einmal ein grosser Ertrag daliegt, werden die Regeln geändert. Das kann nicht sein; das entspricht nicht einem Prozedere, wie ich es für richtig erachte.

Ich habe gehört, dass hier quasi auch die Meinung herrscht, wenn man das den Kantonen gäbe, dann würden sie damit irgendwelchen Unfug treiben. Das ist mit Sicherheit nicht so. Wenn wir das Finanzgebaren der öffentlichen Gemeinschaften in diesem Lande ansehen, dann kann man mit Sicherheit nicht sagen, dass die Kantone in ihrer Gesamtheit schlechter mit den öffentlichen Mitteln umgehen als der Bund. Ich sage auch nicht besser, aber sicher nicht schlechter. Misstrauen ist hier fehl am Platz.

Auf der kantonalen Ebene ist im Übrigen der Volkseinfluss auf die Finanzen viel direkter, das entspricht schlussendlich auch dem demokratischen Grundverständnis in unserem Land. Auch das spricht also durchaus für die Beibehaltung der jetzt geltenden Regeln über die Verteilung von Erträgen der Schweizerischen Nationalbank.

Ich habe trotzdem ein Anliegen: Wenn dieses Gold respektive diese Erträge auf einen Schlag zur Auszahlung gelangen, dann ist damit noch nichts über die Verteilregeln unter den Kantonen gesagt. Diese Geschichte betrifft uns hier nicht, aber ich meine, dass hier der Bundesrat doch auch etwas seinen Einfluss geltend machen kann, damit nicht einfach aufgrund einer Momentaufnahme gehandelt wird, sondern damit die Entwicklungen etwas im Auge behalten werden. Das ist aber kein entscheidender Punkt, wir haben uns hier nicht dazu zu äussern. Ich bringe das Anliegen einfach ein, weil es mir für das Verhältnis der Kantone untereinander als wesentlich erscheint.

Wir haben einen zweiten Punkt, das ist die Frage: Was passiert mit dem Bundesanteil? Diese Frage ist klar zu trennen vom Entscheid, den wir heute zu treffen haben. Sie ist nicht Gegenstand dieses Entscheides hier. Ich meine aber, dass die Gelegenheit zu ergreifen sein wird, um zwei Fliegen mit einem Schlag erledigen zu können.

Ich spreche hier von einem völlig anderen Politikbereich, der aber auch Finanzen und Schulden betrifft. Die Kantone sollen ihre Mittel primär zur Abzahlung der Schulden verwenden - diese Auffassung teile ich -, aber auch auf Bundesseite steht für mich das Wort Schuldenabbau ganz zuoberst auf der Liste. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Tatsächlich haben wir einen Bereich mit grossen Schulden, welche uns plagen und unsere Handlungsfreiheit einengen; ich meine die Schulden der Invalidenversicherung. Sie wissen, dass die Schulden der Invalidenversicherung den AHV-Ausgleichsfonds belasten; Sie wissen gleichzeitig, dass wir Probleme haben mit der Übersicht über diese finanziellen Verbindungen zwischen dem AHV-Ausgleichsfonds und der IV. Wie beeinflussen sie sich gegenseitig? Wie beeinflussen sie die Finanzlage des Bundes? Meiner Meinung nach sollte die Gelegenheit ergriffen werden, um hier die Finanzrechnung - und damit auch die Schulden - der IV von jener der [PAGE 910] AHV zu trennen. Es geht, wie Sie wissen, um ein ähnlich hohes Betreffnis von gegen 7 Milliarden Franken. Ich meine, diese Gelegenheit ist hier wirklich zu ergreifen, damit wir wieder Handlungsfreiheit erhalten.

Ich werde auch einen Vorstoss einbringen, der in diese Richtung weist. Es geht nicht um die Übung, die wir heute haben; aber wir können mit einem Bundesbeschluss die Tilgung der aufgelaufenen Schulden der Invalidenversicherung erreichen und damit auch die Bundeskasse entlasten. Wir alle sind uns ja im Klaren: Wenn wir eine Trennung von AHV- und IV-Rechnung mit separaten Fonds erreichen wollen, dann können wir dies nur mit einer Entschuldungsaktion tun. Wenn wir diese Gelegenheit nicht ergreifen, könnten hier nur allgemeine Bundesmittel verwendet werden.

Damit muss für mich ganz klar eine erhebliche Entlastung der IV-Rechnung verbunden sein, sprich: eine fünfte IV-Revision, die Nägel mit Köpfen bringt. Das muss formell verbunden werden, sonst geht das in meinen Augen nicht. Ein solcher Vorschlag kann also direkt und indirekt zur langfristigen Gesundung der IV beitragen. Ich werde diesen Vorstoss einreichen und hoffe, dass Sie mir dabei Ihre Unterstützung leisten.

Gesamthaft meine ich nochmals, dass der Weg, den wir mit der Mehrheit einschlagen, der heutigen verfassungsmässigen Ordnung entspricht und Möglichkeiten für weitere gute Lösungen eröffnet. Er ist daher zu unterstützen.