Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-02-28
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-02-28
Wortprotokoll
Wir mögen in diesem Parlament ja in verschiedenen Bereichen uneinig sein und uns insbesondere in Fragen von Umweltschutz und Luftbelastung immer wieder streiten. Aber wenn wir etwas begriffen haben, dann dies: Umweltprobleme halten sich nicht an Landesgrenzen, die Luftverschmutzung respektiert keine Staatshoheit, sondern sie ist grenzüberschreitend wie das vorliegende Göteborger Protokoll.
Vor mehr als zwanzig Jahren, am 6. Mai 1983, hat die Schweiz als Mitglied der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung ratifiziert, die sogenannte Genfer Konvention. Um die in diesem Rahmenübereinkommen festgelegten Zielsetzungen zu konkretisieren, sind Zusatzprotokolle erforderlich. Sieben davon hat die Schweiz bereits ratifiziert, das achte Zusatzprotokoll ist das hier vorliegende betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und Bildung von bodennahem Ozon. Es wurde am 30. November 1999 in Schweden verabschiedet und ist bis heute von 28 europäischen Ländern sowie von den USA, Kanada und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet worden.
Ziel des Protokolls ist die Begrenzung und Verringerung der Emissionen von Schwefel, Stickstoffoxiden, Ammoniak und flüchtigen organischen Verbindungen, die durch menschliche Tätigkeit entstehen und welche die Gesundheit, die natürlichen Ökosysteme, landwirtschaftliche Kulturen und selbst Materialien wie beispielsweise Metalle, Kunststoffe und Farben schädigen.
Versauerung verringert die Bodenfruchtbarkeit und beeinträchtigt die Vitalität der Pflanzen, wobei die Alpenregionen besonders empfindlich reagieren. Der übermässige Eintrag von Stickstoffverbindungen führt zu einer Verringerung der Artenvielfalt und schwächt die Widerstandskraft der Bäume gegen Frost, Trockenheit, Parasiten und schliesslich gegen Wind. Sie fallen - die Folgen sind unter den Namen Lothar und Vivian bekannt.
Gewisse Ökosysteme wie zum Beispiel Hochmoore reagieren zudem äusserst empfindlich auf übermässige Eutrophierung, und die Auswaschung von Nitraten verursacht einen Anstieg der Nitratkonzentration im Grundwasser. Schliesslich verursacht das bodennahe Ozon insbesondere in den Sommermonaten bei uns Menschen Reizungen der Augen und des Halses sowie Asthmaanfälle und beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit der Atemwege. Vom bodennahen Ozon ist aber auch die Vegetation betroffen, denn Vitalität und Wachstum der Pflanzen, und zwar auch der landwirtschaftlichen Kulturen, werden vermindert. Das Problem der übermässigen Ozonkonzentrationen im Sommer lässt sich nur durch europaweite Bemühungen zur Verringerung der Emissionen von Vorläuferstoffen bewältigen; das sind insbesondere Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen.
Die Schweiz hat seit Ende der Achtzigerjahre in enger [PAGE 9] Zusammenarbeit mit Österreich, Deutschland und Italien an der Charakterisierung der Empfindlichkeit des Alpenraums gegenüber Schadstoffen mit versauernder und eutrophierender Wirkung mitgearbeitet. Zur Bewältigung dieser Probleme reichen nationale Massnahmen nicht aus, ein international abgestimmtes Vorgehen ist erforderlich. Das vorliegende Protokoll, an dem die Schweiz aktiv mitgearbeitet hat, beruht auf einer eingehenden Beurteilung der Risiken für Gesundheit und Umwelt. Ich zitiere aus der Botschaft des Bundesrates: "Trotz der Fortschritte, die in der Schweiz und in anderen Ländern erzielt wurden, stellen die schädigenden Auswirkungen der Luftverunreinigung nach wie vor ein besorgniserregendes Problem dar." Die Ratifizierung des Protokolls beziehungsweise seine Umsetzung soll in den kommenden Jahren eine wesentliche Verbesserung der Luftqualität in der Schweiz und in Europa bewirken. Dies steht dabei im Einklang mit der geltenden schweizerischen Gesetzgebung.
Ich bitte Sie deshalb, den etwas eigenartigen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Genfer Konvention wurde 1983 ratifiziert, die darauf basierenden ersten sieben Zusatzprotokolle in den Jahren 1984, 1985, 1988, 1991, 1994 und 1998. Jetzt, zwanzig Jahre danach, beim achten Zusatzprotokoll, ist eine Nichtratifizierung wahrlich nur schwer zu erklären. Husch, husch, Herr Brunner, ist das jedenfalls nicht.
Ich bitte Sie deshalb, auch namens der SP-Fraktion, dem einstimmigen Beschluss des Ständerates zu folgen und dieses Göteborger Protokoll zu ratifizieren.