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Raggenbass Hansueli · Nationalrat · 1999-12-16

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-16

Wortprotokoll

Sie haben meinen Minderheitsantrag auf der Seite A4 der Fahne. Ich möchte beginnen mit: Alle Jahre wieder kommt der Weihnachtsmann. Oder: Alle Jahre wieder kommen zwei Erhöhungsanträge um je eine Million Franken im Bereich der erneuerbaren Energien. Das Ganze läuft immer nach dem gleichen Muster ab, ausgelöst durch einen Ihnen bestens bekannten Lobbyisten, der den Antrag in die Subkommission einbringt. Dieser wandert weiter zur Finanzkommission und landet dann im Nationalrat.

Im Gegensatz zu früheren Jahren wird jedoch dieses Jahr keine Kompensation bei anderen Energiepositionen wie Fusions- oder Nuklearenergie angeboten. Es ist ein typisches Zeichen für die Relativierung der Ausgabendisziplin.

Ebenfalls im Gegensatz zu früheren Jahren hat der [PAGE 2533] Bundesrat die früheren Erhöhungsbeschlüsse des Parlamentes - das scheint mir sehr entscheidend zu sein - in seinem Budget bereits antizipiert und vor allem die Position "Nutzung erneuerbarer Energien" markant erhöht.

Per saldo übersteigt der bundesrätliche Entwurf bei den Positionen 3180.010 und 4600.002 das durch den Nationalrat erhöhte Budget 1999 noch um eine halbe Million Franken.

Herr Bundesrat Leuenberger hat sich denn auch folgerichtig in der Finanzkommission dahingehend geäussert, dass für die erneuerbaren Energien genügend Mittel zur Verfügung stünden.

In diesem Umfeld beantragt Ihnen nun die Mehrheit der Finanzkommission eine Aufstockung um je eine Million Franken. Es ist dies, auch das scheint mir sehr wichtig zu sein, die einzige politisch bedingte Aufstockung gegenüber dem Antrag des Bundesrates - zurückzuführen auf Lobbyismus. Dieser muss aus finanzpolitischen Gründen entschieden entgegengetreten werden. Warten wir doch den Energieförderabgabebeschluss ab, dann kann gezielt koordiniert, langfristig und strategisch richtig gefördert werden. Lassen wir heute von der zusätzlichen flächendeckenden Subventionierung ab, und bleiben wir auf dem Pfad der Tugend! Die Tatsache, dass diverse Vorhaben für alternative Energieanlagen anstehen, ist kein Grund für die Gewährung von Subventionen. Subventionsempfänger findet man immer und überall, das ist auch naheliegend.

Die seinerzeitige Aufstockung 1998 hatte bekanntlich konjunkturpolitische Gründe und erfolgte im Rahmen des Investitionsprogrammes. Dieses Investitionsprogramm 1998 ist abgelaufen. Heute besteht kein Anlass mehr, konjunkturpolitische Sündenfälle zu begehen. Auch im Bereich der erneuerbaren Energien sollten der "runde Tisch" und das "Haushaltziel 2001" gelten. Auch in diesem Bereich sollte zwischen Wünschbarem und Notwendigem unterschieden werden.

Ich ersuche Sie daher im Namen einer starken Minderheit der Finanzkommission, von der Erhöhung gegenüber dem Antrag des Bundesrates abzusehen und der bundesrätlichen Version zu folgen.