Lexipedia

AB 49866

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Sie haben es schon gesehen, ich kann mich kurz fassen, eigentlich ist dieser Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe f ein Thema mit Variationen, das wir gerade vorhin gehabt haben. Es geht um die Frage, wer hier letztlich die primäre Kompetenz haben soll: der Bund oder die Kantone? Auch im Bereich der hoch spezialisierten Medizin - das haben Sie festgestellt - ist sogar ganz klar vorgesehen, subsidiär den Bund mit einzubeziehen. Dies nämlich dann, wenn die Kantone ihrer Aufgabe nicht zeitgerecht nachkommen. Es scheint klar zu sein, dass nach der heutigen Struktur des Gesundheitswesens hier die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz primär eingebunden und in die Pflicht genommen ist.

Die Kantone müssen hier überkantonal etwas tun. Es tut sich auch schon einiges: Es gibt Planungsgruppen auf der Ebene etwa der Universitätsspitäler - die "Groupe des Quinze" ist eine solche Formation -, es gibt Dekane, Direktoren und Direktorinnen der Universitätsspitäler zusammen mit weiteren Spezialisten, die hier im Bereich der hoch spezialisierten Medizin planen. Es ist völlig richtig, diese Kompetenz hier den Kantonen zu belassen, sie subsidiär aber durch den Bund überprüfen zu lassen, falls die Kantone nicht so weit kommen, wie wir das hoffen.

Ich bitte Sie also im Namen der FDP-Fraktion, hier der Mehrheit zuzustimmen.

AB 49866 | Lexipedia | Lexipedia