Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-06-18
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit verschiedenen Problemen zu tun.
In Buchstabe b wird durch den Minderheitsantrag Maury Pasquier bzw. durch Frau Baumann einmal mehr ein Anliegen aufgenommen, das zwar gerechtfertigt ist, nämlich dass wir die Qualität in den Institutionen hoch halten. Aber die Formulierung der Minderheit, die in der Kommission mit 13 zu 8 Stimmen abgelehnt worden ist und auch bereits in der ersten Lesung klar abgelehnt wurde, greift einmal mehr in die Kompetenz der Kantone ein. Man müsste Frau Baumann eigentlich fragen, ob sie daran interessiert wäre, dass der Bund festlegt, wie viele qualifizierte Pflegestellen das Inselspital in jeder Abteilung, in jedem Bereich haben muss. Denn hier müssten die Qualifikationen und die Anzahl der Stellen durch den Bund festgelegt werden. So müsste der Bund auch entsprechend zahlungspflichtig werden, was wir eigentlich nicht wollen. Dieser Antrag hat auch nichts mit der Motion Joder zu tun. In der Motion Joder ging es klar darum, dass man das Pflegepersonal zur selbstständigen Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung, der Grundversicherung, zulässt, um damit eine Aufwertung zu erreichen. Es ging [PAGE 1097] aber nicht um die Formulierung der Anforderungen an die Stellen im Bereich der Institutionen.
Bei Buchstabe d - wir haben es gehört - geht es darum, dass gemäss Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit eine Planung von einem oder mehreren Kantonen gemeinsam aufgestellt werden muss. Die Minderheit I (Rossini) zielt auf eine interkantonale Planung, wobei nicht festgelegt ist, wer bei dieser interkantonalen Planung entscheiden muss. Ist es letztendlich der Bundesrat, der die Entscheidung fällt, oder sollen es trotzdem die Kantone sein, die innerhalb einer gewissen Frist gemeinsam entscheiden müssen? Die Entscheidungskompetenz ist also nicht klar geregelt.
Bei Litera f geht es um die Planung der hoch spezialisierten Medizin. Wir haben nicht mehr von Spitzenmedizin gesprochen, weil sich dieser Begriff laufend ändert. Was heute Spitzenmedizin ist, kann morgen bereits Alltagsmedizin sein. Auch hier werden die Kantone bereits in die Pflicht genommen. Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat in einzelnen Bereichen bereits entschieden. Es ist an ihnen, hier weiterzumachen. Der Druck wird auch aufgrund der Gesetzgebung ausgeübt. Dieser Entscheid fiel in der Kommission relativ knapp, nämlich mit dem Stichentscheid des Präsidenten. Die Kommissionsmehrheit ist aber klar der Auffassung, dass wir hier dem Bund nicht eine Aufgabe übertragen müssen, die einen grossen zusätzlichen Aufwand und eine zusätzliche Administration erfordert, die heute von den Kantonen zwar zum Teil ungenügend wahrgenommen wird, zum Teil aber auch auf den Kostendruck hin jetzt intensiviert wird.
Gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Herr Cavalli, Sie arbeiten auch in einer hoch spezialisierten Disziplin, nicht in einer Universitätsklinik. Ich denke, die Qualität ist nicht nur von der Masse abhängig, das haben Untersuchungen gezeigt - gerade im Bereich der Transplantationsmedizin. Ich glaube, wir können uns dann beim Transplantationsgesetz darüber unterhalten, wo die Qualität liegt und wie viele Eingriffe es braucht oder nicht braucht, um die Qualität zu gewährleisten.